Frage: Änderung des Elterngeldantrages

Hallo Frau Bader, es ist zum verzweifeln! Im November kam B. auf die Welt und es wurde entsprechend ein Elterngeldantrag gestellt. Monatelang wurde mit der Elterngeldstelle rumgezackert weil angeblich der Antrag nie ankam oder noch Unterlagen gefehlt hatten. Insgesamt wurden 5 (!) Anträge geschickt, bis der letzte am 02.12. in der Behörde ankam. Natürlich hatte ich immer die "Rohfassung" ausgedruckt und wieder rausgeschickt, dabei habe ich natürlich nciht die Bezugsmonate geändert, da ich der Meinung war, dass das nachgezahlt wird. Gestern kam der Bescheid und es wurden für die Monate 10-11 und 11-12 und anteilig für Dezember, kein Geld gezahlt. Sprich, es gibt nur für 10 Monate Elterngeld und Anteilig ein bisschen was für Dezember. Das ist doch nicht fair... Es war alles korrekt ausgefüllt und termingerecht abgeschickt und nur weil da ein paar Idioten in der Poststelle arbeiten werden fast 2000,- unterschlagen. tut mir leid, für mich ist das unterschlagung! Kann man mit der Elterngeldstelle reden und evtl. einen neuen Antrag schicken in dem erst ab dem sagen wir mal 4. Lebensmonat Elterngeld gezahlt werden soll, und ab dem Monat 12 Monate lang. So bekommt man ja nur 10 Monate Elterngeld und das Geld der ersten zwei Monate ist Geld, dass man schon gerne hätte und einem auch einfach zusteht so wie jedem anderen auch! Vielleicht haben Sie noch einen Tipp wie man damit am besten umgeht? Liebe, verzweifelte Grüße

von Babybauch November13 am 24.01.2014, 22:21



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Hallo, ich kann schwerlich glauben, dass fünf Anträge verloren gegangen sind. Wenn Sie normaler Arbeitnehmer sind, bekommen Sie natürlich für die ersten zwei Monate kein Elterngeld, weil dann das Mutterschaftsgeld gegengerechnet wird. Dieses wird Kalendertag genau gemacht, also ab dem Tag der Geburt. Sie bekommen also für die ersten beiden Monate nach der Geburt kann Elterngeld. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Das Kind kam Ende Oktober auf die Welt. November war regulärer Geburtstermin... ich bin schon total durch -.- LG

von Babybauch November13 am 24.01.2014, 22:24



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Aber wenn man nicht gerade Hausfrau war, bekommt man nur 10 Monate Eg, zu Beginn bekommt man Mutterschaftsgeld und das ist ja höher. Es ist schon richtig, im Dez endete der Mutterschutz, daher anteilig.

von sternenfee75 am 24.01.2014, 22:31



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Ist Dein Mutterschutzgeld höher als das Elterngeld ? Dann hattest Du keinen Lohnausfall in Monat 1 und 2 und es muss nichts ersetzt werden, daher startet die Auszahlung später. Das ist bei allen Frauen so die Mutterschutzgeld bekommen.

von Sternenschnuppe am 25.01.2014, 09:09



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Musst Du ja um die 1000€ Elterngeld bekommen, also sind da keine Idioten an der Poststelle sitzen, sondern Dir war nicht bekannt dass Mutterschutzgeld Einkommen ist.

von Sternenschnuppe am 25.01.2014, 09:11



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Wenns um Geld geht und die ersten zwei Anträge "irgendwie" verschwinden, ist der dritte Antrag der, den ich persönlich und gegen Unterschrift bei der EG-Stelle abgebe! Das Elterngeld für Oktober-Dezember wurde mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet! Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.01.2014, 19:48



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Hallo, auch ich gehe davon aus, dass Dein Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet wurde, und Du deshalb nur 10 Monate bekommst. Ist aber bei jedem so, der vorher gearbeitet hat und mehr verdient hat. Ich weiß, es ist nicht wirklich einleuchtend. Es wird immer von 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld gesprochen, aber wenn man berufstätig war, bekommt man Mutterschutzgeld + ca. 10 Monate Elterngeld (12 Monate inklusive Vatermonate). Nur wer vorher nicht berufstätig war oder sehr wenig verdient hat, bekommt ab Geburt 12 bzw. 14 Monate EG, dafür aber nur den Mindestbetrag. Außerdem wird sowieso immer bis zu 3 Monate rückwirkend Elterngeld bezahlt, d.h. auch wenn der Antrag erst im Dezember eingegangen bist, würdest Du ab Oktober schon Elterngeld bekommen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 26.01.2014, 12:35



Antwort auf: Änderung des Elterngeldantrages

Elterngeld bekommt jeder 12 Monate, bzw. 14 Monate lange wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen. ABER. Elterngeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Da das Muttersschaftsgeld fast immer höher ist als das Elterngeld, wird in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschutz) kein Elterngeld ausgezahlt. Somit bekommt eine Mutter die vor der Geburt gearbeitet hat faktisch nur 10 Monate Elterngeld.

von Fuchsina am 26.01.2014, 21:45



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nachnamen änderung nach Vaterschaftsanerkennung möglich?

Hallo, Mein Sohn ist momentan 2 Monate alt und trägt meinen Nachname. Vor 4 Wochen hat mein Ex Partner die Vaterschaftsanerkennung gemacht und nun wollte ich die Geburtsurkunde ändern lassen. Also, dass er auch eingetragen ist. Und jetzt im Nachhinein wollte ich meinem Sohn auch sein Nachname geben, da ich mit meinem Nachname nicht zu frieden bin ...


Änderung Personalausweis nach Hochzeit

Sehr geehrte Frau Bader, vorab ein gesundes neues Jahr Ihnen und herzlichen Dank für ihre Arbeit hier. Folgendes bereitet mir Kopfzerbrechen: Ich habe am 18.12.21 den Vater meines Kindes geheiratet- wir tragen nun alle seinen Nachnamen. Dadurch ergibt sich zwangsläufig die Änderung meines Nachnamens sowie des Nachnamens unseres 7-jährigen...


Besteht die Möglichkeit für eine Änderung des Bemessungszeitraums bei Elterngeld

Hallo Frau Bader, der voraussichtliche entbindungstermin meines kindes ist am 04.03.2022. Der Mutterschutz beginnt am 21.01.2022. Nun ist es ja so das der Januar nicht mehr für die elterngeld Berechnung zählt weil es ja kein voller Monat ist und ja nur die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz gezählt werden. Ich arbeite erst wieder seit 06.03.202...


Keine Einigung bei Änderung der Umgangskontakte

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Kind, fast 2, hat regelmäßig 2 mal die Woche (freitags und sonntags nachmittags) Umgang mit seinem Vater. Nun teilte dieser mir mit, dass er seit neuestem alle drei Wochen Spätschicht hätte und den Umgangstermin freitags dann in der Woche nicht mehr wahrnehmen könne und er ihn auf samstags schieben will. Ich sagte i...


Steuerklassen Änderung für Mutterschutz Gehalt zulässig

Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten. Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür mach...


Änderung Arbeitsvertrag während BV

Sehr geehrte Damen und Herren, von 15.1.22 - 15.1.23 hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart. Seitdem 23.11.2022 bin ich im Beschäftigungsverbot (aktuell SSW 32) vorher war ich von Mai - 23.11. im Krankengeldbezug. Zwischenzeitlich gab es eine auch eine tarifliche Lohnerhöhung. Wie verhält sich die B...


Änderung auf TZ nach Brückenteilzeit

Hallo, ich möchte nach der 3 jährigen Elternzeit nun Brückenteilzeit mit 20 Std. beantragen. Wäre nach Ablauf der Brückenteilzeit eine Änderung auf unbefristete Teilzeit (30 Std.) möglich oder bin ich laut Gesetz dazu verpflichtet wieder Vollzeit zu arbeiten? Wäre es alternativ möglich die Stundenanzahl vor Beginn der Brückenteilzeit auf 30...


AGB Änderung Kindergarten einseitig möglich?

Unser Kind besucht einen Kindergarten in AWO-Trägerschaft. Vor kurzem haben wir ein Schreiben erhalten, dass die AGBs von Seiten der AWO ab 1. Oktober geändert werden. Wir erhielten inzwischen auch ein 10-Seitiges Schreiben mit den neuen AGBs. Da die AGB-Änderung an einigen Stellen Nachteile für uns und andere Eltern bedeuten würde, wollte i...


Änderung Umgang

Liebe Frau Bader, folgender SV: Kindsvater und ich waren vor Gericht, da er das WM angestrebt hat, welchem nicht zugestimmt wurde, aber ein etwas erweiterter Umgang von 2 Nächten pro Monat. Damals gab es schon erhebliche Streitigkeiten, keine Kommunikation möglich. Das war vor zwei Jahren. Nun ist es so, dass das Kind eingeschult wurde und gle...


Änderung Geburtsname bei Hochzeit

Guten Tag Frau Bader, unser Sohn trägt aktuell meinen Nachnamen (Bsp. Müller) Mein Freund und ich werden im Sommer heiraten. Wenn wir beide seinen Nachnamen (bsp. Schmidt) annehmen, muss mein Sohn dann ein Leben lang bei wichtigen Dokumenten "Schmidt geboren Müller" angeben? Oder trifft der Begriff "Mädchenname" nur auf mich als Mutter zu? Der ...