Frage:
Änderung des Elterngeldantrages
Hallo Frau Bader,
es ist zum verzweifeln!
Im November kam B. auf die Welt und es wurde entsprechend ein Elterngeldantrag gestellt.
Monatelang wurde mit der Elterngeldstelle rumgezackert weil angeblich der Antrag nie ankam oder noch Unterlagen gefehlt hatten.
Insgesamt wurden 5 (!) Anträge geschickt, bis der letzte am 02.12. in der Behörde ankam.
Natürlich hatte ich immer die "Rohfassung" ausgedruckt und wieder rausgeschickt, dabei habe ich natürlich nciht die Bezugsmonate geändert, da ich der Meinung war, dass das nachgezahlt wird.
Gestern kam der Bescheid und es wurden für die Monate 10-11 und 11-12 und anteilig für Dezember, kein Geld gezahlt.
Sprich, es gibt nur für 10 Monate Elterngeld und Anteilig ein bisschen was für Dezember.
Das ist doch nicht fair... Es war alles korrekt ausgefüllt und termingerecht abgeschickt und nur weil da ein paar Idioten in der Poststelle arbeiten werden fast 2000,- unterschlagen.
tut mir leid, für mich ist das unterschlagung!
Kann man mit der Elterngeldstelle reden und evtl. einen neuen Antrag schicken in dem erst ab dem sagen wir mal 4. Lebensmonat Elterngeld gezahlt werden soll, und ab dem Monat 12 Monate lang.
So bekommt man ja nur 10 Monate Elterngeld und das Geld der ersten zwei Monate ist Geld, dass man schon gerne hätte und einem auch einfach zusteht so wie jedem anderen auch!
Vielleicht haben Sie noch einen Tipp wie man damit am besten umgeht?
Liebe, verzweifelte Grüße
von
Babybauch November13
am 24.01.2014, 22:21
Antwort auf:
Änderung des Elterngeldantrages
Hallo,
ich kann schwerlich glauben, dass fünf Anträge verloren gegangen sind. Wenn Sie normaler Arbeitnehmer sind, bekommen Sie natürlich für die ersten zwei Monate kein Elterngeld, weil dann das Mutterschaftsgeld gegengerechnet wird. Dieses wird Kalendertag genau gemacht, also ab dem Tag der Geburt. Sie bekommen also für die ersten beiden Monate nach der Geburt kann Elterngeld.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2014
Antwort auf:
Änderung des Elterngeldantrages
Das Kind kam Ende Oktober auf die Welt.
November war regulärer Geburtstermin... ich bin schon total durch -.-
LG
von
Babybauch November13
am 24.01.2014, 22:24
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Änderung des Elterngeldantrages
Aber wenn man nicht gerade Hausfrau war, bekommt man nur 10 Monate Eg, zu Beginn bekommt man Mutterschaftsgeld und das ist ja höher. Es ist schon richtig, im Dez endete der Mutterschutz, daher anteilig.
von
sternenfee75
am 24.01.2014, 22:31
Antwort auf:
Änderung des Elterngeldantrages
Ist Dein Mutterschutzgeld höher als das Elterngeld ?
Dann hattest Du keinen Lohnausfall in Monat 1 und 2 und es muss nichts ersetzt werden, daher startet die Auszahlung später.
Das ist bei allen Frauen so die Mutterschutzgeld bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 25.01.2014, 09:09
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Änderung des Elterngeldantrages
Musst Du ja um die 1000€ Elterngeld bekommen, also sind da keine Idioten an der Poststelle sitzen, sondern Dir war nicht bekannt dass Mutterschutzgeld Einkommen ist.
von
Sternenschnuppe
am 25.01.2014, 09:11
Antwort auf:
Änderung des Elterngeldantrages
Wenns um Geld geht und die ersten zwei Anträge "irgendwie" verschwinden, ist der dritte Antrag der, den ich persönlich und gegen Unterschrift bei der EG-Stelle abgebe!
Das Elterngeld für Oktober-Dezember wurde mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.01.2014, 19:48
Antwort auf:
Änderung des Elterngeldantrages
Hallo,
auch ich gehe davon aus, dass Dein Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet wurde, und Du deshalb nur 10 Monate bekommst. Ist aber bei jedem so, der vorher gearbeitet hat und mehr verdient hat.
Ich weiß, es ist nicht wirklich einleuchtend. Es wird immer von 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld gesprochen, aber wenn man berufstätig war, bekommt man Mutterschutzgeld + ca. 10 Monate Elterngeld (12 Monate inklusive Vatermonate).
Nur wer vorher nicht berufstätig war oder sehr wenig verdient hat, bekommt ab Geburt 12 bzw. 14 Monate EG, dafür aber nur den Mindestbetrag.
Außerdem wird sowieso immer bis zu 3 Monate rückwirkend Elterngeld bezahlt, d.h. auch wenn der Antrag erst im Dezember eingegangen bist, würdest Du ab Oktober schon Elterngeld bekommen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 26.01.2014, 12:35
Antwort auf:
Änderung des Elterngeldantrages
Elterngeld bekommt jeder 12 Monate, bzw. 14 Monate lange wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen.
ABER. Elterngeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Da das Muttersschaftsgeld fast immer höher ist als das Elterngeld, wird in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschutz) kein Elterngeld ausgezahlt. Somit bekommt eine Mutter die vor der Geburt gearbeitet hat faktisch nur 10 Monate Elterngeld.
von
Fuchsina
am 26.01.2014, 21:45