Sehr geehrte Faru Bader, können Sie mir genau sagen ob die Abfindung auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet werden darf? Muss das Geld erst aufgebraucht werden damit man Arbeitslosengeld 1 beantragen (bekommen) kann? Weil die Arbeitsagentur kann da keine Auskunft geben!
Mitglied inaktiv - 05.12.2005, 20:53