Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mir schon einige Fragen durchgelesen und auch schon Antworten zu einigen Fragen gefunden, aber einige habe ich noch und hoffe sie köönten mir diese beantworten.
Im September 01 endet mein EU. Ich weiß das meine Firma mich nicht übernehmen kann, wegen Verkleinerung.
Jetzt habe ich aber mit meinem Mann ein zweites Kind geplant, bis September würde ich gern schwanger sein, aber mein Chef möchte klare Fronten schaffen.
Sollte ich auf eine Schwangerschaft hoffen und das AV weiterbestehen lassen, oder soll ich einer Kündigung mit einer ausgehandelten Abfindung zustimmen ? Komme ich dann besser mitr einer 12 Wochen Sperrfrist beim AA oder doch lieber arbeiten gehen.
Vielen Dank Ina
Mitglied inaktiv - 31.05.2001, 21:41
Antwort auf:
Abfindung/Kündigung und evtl.Schwangerschaft
Liebe Ina,
wieso will er Sie "nicht übernehmen"?
Sie haben einen Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz.
Wenn Sie kündigen bezweifle ich, dass Sie überhaupt ArbGeld bekommen, zumindest kein ganzes Jahr. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie das/ die KInder unterbringen können, wenn Sie arbeiten.
DEnn ArbGeld bekommt nur, wer dem Arbmarkt auch tatsächlich zur verfügung steht.
Es ist Ihre Entscheidung, aber wenn Sie kündigen, sind Sie beim 2. auch nicht mehr im EU, haben also auch die Vorteile davon nicht.
Da müssen Sie schon eine sehr gute Abfindung erhalten, um diese ganzen NAchteile auszugleichen. Ich würde lieber meine Stelle behalten.
Wenn der Chef kündigen will, geht das schließlich nicht, wenn Sie schwanger sind.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2001