Eine Frage habe ich noch ;-)
Wenn ich beim alten AG kündige, bin ich dann verpflichtet, den Nebenjob weiterhin auszuüben, auch wenn ich eigentlich Vollzeit arbeiten möchte? Oder zahlt dann das Arbeitsamt die Differenz des Verdienstausfalles?
Danke!
Mitglied inaktiv - 28.03.2003, 21:33
Antwort auf:
ARbeiten im EZU - Nachtrag
Hallo,
das kommt auf den Vertrag und den Arbeitsumfang drauf an.
Grundsätzlich können Sie auch zwei halbe Stellen haben und entsprechend ArbG erhalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2003
Antwort auf:
ARbeiten im EZU - Nachtrag
hallo paulall,
habe mich auch über den 400 euro job während des erziehungurlaub bei einem steuerberater schlau gemacht.
unter www.bundesknappschaft. erhälst du informationen und antworten auf deinen speziellen fragen..
sie antworten schnell und präzise.
viele glück..gabi
Mitglied inaktiv - 31.03.2003, 13:50