Hallo Frau Bader,
ich habe erst mal 2 Jahre Elternzeit beantragt. Da ich keinen Betreuungsplatz für meine Tochter habe würde ich gerne auf 3 Jahre verlängern. Kann mein AG das eventuell nicht genehmigen oder kann ich die Elternzeit problemlos verlängern? In welcher Form muss ich meinen AG verständigen?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 26.01.2009, 20:48
Antwort auf:
3.tes Jahr Elternzeit
Hallo,
wenn die EZ tatsächlich mind. bis zum 2. Geb. des Kindes ging, haben Sie einen Anspruch auf Verlängerung. Teilen Sie es dem AG mit Frist 7 Wo. schriftl. mit
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2009
Antwort auf:
3.tes Jahr Elternzeit
Guten Morgen!
Du hast die Elternzeit nicht beantragt, sondern diese teilt man dem AG nur mit :-)
Solange das 3. Jahr EZ bis zum 3. Geb des Kindes geht kann der AG gar nichts machen und muß es auch nicht "genehmigen" (eben den "Antrag") weil es ein gesetzliches Recht ist.
Mitteilungsfrist ist 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres.
Schriftlich zu informieren ist immer gut.
Erster Arbeitstag ist dann der 3. geb des Kindes.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 09:04