Frage:
3. Jahr Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader.
Ich bin völlig verzweifelt. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich bin Beamtin auf Probe. ( Polizeidienst)
Elterngeld plus erhalte ich bis dieses Jahr September. Danach wollte ich Bürgergeld beantragen für das 3. Jahr Zuhause. Nun habe ich gelesen das ich keinen Anspruch darauf habe , da nur Personen Bürgergeld bekommen, die im gesetzlichen System sind. Ist das dem so?
Der Kindergarten Platz meiner Tochter ist für nächstes Jahr Dezember 2023.
Ich habe ja zwei Jahre Elternzeitgeld. Dieses Jahr im Dezember sind zwei Jahre vorüber allerdings bekomme ich nur bis September Elternggeld. Was ist mit September bis Dezember innerhalb der zwei Jahre ?
Was bekomme ich da. Ich habe keine Ersparnisse, wo kann ich mich ausführlich beraten lassen?
Was bekomme ich im 3. Jahr Elternzeit für Geld? Es muss doch was geben?
Bitte helfen sie mir.
UNENDLICHEN DANK und Herzliche Grüße
von
BabyTilli
am 20.04.2023, 00:38
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit
Hallo,
ich bin kein Sozialrechtler, meine aber auch, dass Beamte kein Bürgergeld bekommen.
Es bleibt der Unterhalt, evtl. das Kind nach 2 JAhren in den Kindergarten geben und wieder arbeiten.
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2023
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit
Elternzeit muss man sich leisten können. In erster Linie ist der Kindsvater für euch zuständig (Unterhalt für das Kind und ggf. OBetreuungsunterhalt für dich-ich gehe jetzt mal davon aus, dass du alleinerziehend bist). Du hast Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes - notfalls musst du diesen Anspruch einklagen und kannst dann innerhalb der EZ TZ arbeiten gehen oder mit Absprache des AG die EZ früher beenden und wieder arbeiten gehen. Bürgergeld ist für unverschuldete Notlagen gedacht, den Luxus 3 oder mehr Jahre mit dem Kind daheim zu bleiben können sich heutzutage leider die wenigsten Paare/ Familien leisten.
von
KielSprotte
am 20.04.2023, 01:15
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit
In den letzten zwei bis drei Monaten bekommst du kein Elterngeld, weil du dieses Geld bereits in den ersten zwei bis drei Monaten im nachgeburtlichen Mutterschutz erhalten hast. Hier hast du nämlich nicht halbe Zahlungen bekommen (wie im Elterngeld Plus üblich), sondern volle Zahlungen. Das Geld hättest du dir für die letzten Monate aufsparen müssen.
So steht es aber auch in deinem Elterngeldbescheid, den du bekommen hast.
Finanzielle Unterstützung gibt es nur für die zwei Jahre Elternzeit. Willst du auch das dritte Jahr nutzen, musst du das irgendwie selbst finanzieren können.
Dass es kein Bürgergeld für Beamte gibt, stimmt meiner Meinung nach auch.
von
Dojii
am 20.04.2023, 08:08
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit
Leider kommt hier immer wieder auf, dass man sich Elternzeit leisten können muss und es dafür keine staatliche Unterstützung gäbe. Das ist so generell gar nicht wahr!
Man hat ein Recht auf bis zu 3 Jahre Elternzeit/Erziehungszeit und damit unbezahlte Freistellung von der Arbeit. So wie ich mitlese stellen manche Bundesländer das Recht auf einen Kitaplatz ab dem 1. Geburtstag höher und fordern, dass man dann zumindest Teilzeit arbeiten geht.
In Sachsen habe ich mehrfach vernommen, dass man Bürgergeld erhält, auch bis zum 3. Geburtstag.
An die AP: Beratung bieten hier bspw. Familienzentren. Grundsätzlich ist der Vater als erster in der Pflicht die Familie zu ernähren. Ansonsten beim Jobcenter persönlich vorsprechen. Wohngeld prüfen lassen. Ich weiss nicht, ob es in deinem BL das Landeserziehungsgeld gibt,… Also, erstmal Kopf hoch und prüfen was zu welchen Bedingungen möglich ist. Ich drück die Daumen.
von
Succero
am 20.04.2023, 10:27
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit
die AP ist Beamtin (auf Probe). Beamte profitieren von relativer Unkündbarkeit, Pensionen etc - sind dafür aber von den Sozialleistungen der Nicht-Beamten ausgeschlossen. Ob das auch für die Beamten auf Probe gilt, weiß ich allerdings nicht.
Und ja, EZ muss oder besser sollte man sich SELBST leisten können. Denn zuerst einmal ist der Vater finanziell verantwortlich. Mit Kindes-Unterhalt und Betreuungsunterhalt für die Mutter. Erst dann, wenn das nicht reicht, springt evt. der Staat ein. Also auf der wirklich sicheren Seite ist man nur, wenn man sich die längere EZ selbst leisten kann.
an die AP: du musst doch aber irgendwie einen Plan gehabt haben, oder? Oder war dein Plan von vorne herein, dass - sorry - der Staat schon das 3.Jahr zahlen wird?.
Hast du Unterhalt beantragt? Betreuungsunterhalt? Das wäre eh erst mal vorrangig vor anderen möglichen Leistungen.
Und ansonsten einen früheren KiGa-Platz beantragen und wieder arbeiten.
von
suityourself
am 20.04.2023, 14:00
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit
Hallo,
Wenn du alleinerziehend bist, hättest du ja Anspruch auf 14 Monate Elternzeit (die kannst du ja alle auch in Elterngeldplus teilen). Die bekommst du, weil du die Partnermonate des Vaters als Alleinerziehende auch nehmen kannst - Falls er es nicht getan hat, als ihr noch zusammen wart, ich weiß ja nicht wie das bei euch ist.
Auch den Partnerschaftsbonus von vier Monaten Teilzeit in Elternzeit kannst du als Alleinerziehende ohne den Partner nehmen. Dann kommen ja noch Familienzuschlag für Beamte (bei TZ anteilig), Kindergeld, Kindesunterhalt und wenn der Vater dafür genug verdient Betreuungsunterhalt dazu. Da ist das Problem immerhin schon mal kleiner und du gewinnst Zeit einen Kitaplatz zu suchen und alles zu organisieren. Hast du noch Resturlaub? Den kannst du ja auch noch nehmen. Denk aber an eventuelle Schließzeiten von Kita oder Tagesmutter, die du auch überbrücken musst.
Ich wünsche euch viel Kraft und Erfolg
von
Ulli123
am 05.07.2023, 10:42