hallo nicola,
ich habe 2 jahre elternzeit beantragt. das 3. jahr möchte ich mir bis zur einschulung aufsparen. wann muss ich meinen ag darüber informieren? jetzt schon, oder erst, wenn es soweit ist in 6 oder 7 jahren????
danke für die antwort
chris
Mitglied inaktiv - 07.05.2001, 11:52
Antwort auf:
3. jahr elternzeit
Liebe Chris,
Sie müssen den AG von vorherein um Zustimmung bitte, können dann aber 8 Wo. vor Beginn verbindlich zusagen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2001
Antwort auf:
3. jahr elternzeit
Es wäre sicher besser, das jetzt schon zu tun. Allerdings muß der AG dem auch zustimmen. Tut er dies nicht, würde das Jahr verfallen. Also Achtung: Anspruch heißt nicht, daß man es auch tatsächlich bekommt.
Und auf jeden Fall bestätigen lassen, daß Du "nur" zwei Jahre genommen hast. Aber eine Garantie für das dritte Jahr gibt es dann nicht, nur, wenn Du es gleich beantragst.
Das ist genau der Fallstrick bei der Sache! Steht auch so im Gesetz...
Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 16:23