Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis Mitte d. J. in Erz.urlaub für unser 1. Kind. Mein AV endet vertraglich vereinbart zum Ende des Erz.urlaubs. Seit 1.1. d. J. arbeite ich nun (leider) 19 Std./Woche in meiner alten Firma. Nun möchten wir aber möglichst bald nochmal Nachwuchs. Wenn ich jetzt meinen Teilzeit-Vertrag kündigen würde, könnte ich mich dann Mitte d. J. (nach Erz.urlaub) (trotz evtl. SS) arbeitslos melden und ALG beziehen? Nach welchem Einkommen wird dies dann berechnet? Wenn ich jedoch weiterhin berufstätig bleibe, muss mir dann mein AG wieder Erz.urlaub gewähren oder kann er mir nach MuSchuFrist kündigen? (Er wäre wohl bei einer erneuten SS nicht gerade begeistert!) Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, aber ich hab mich da in eine ziemlich dumme Situation hineinbugsiert. Danke im voraus. Ingrid
Mitglied inaktiv - 13.01.2002, 11:12