Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites kind?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweites kind?

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Hallo, wir haben Folgendes Problem, mein Mann und ich sind beide im gleichen Beruf und im gleichen Betrieb tätig. Wir haben eine Tochter von 18 Monaten, ich war das erste ja zu hause und mein Mann seit dem 12 Monat. Wir überlegen jetzt gerade ob wir ncoh ein zweites Kind bekommen. Unsere Fragen: - wie läuft es dann mit der Elternzeit, kann mein Mann dann ohne weiteres wieder anfangen mit arbeiten, wenn ich SS bin und ich in die elternzeit gehen? 2. wie verhält sich das anshcließend nach der Geburt mit der Elternzeit, verlängert sie sich dann automatisch um weitere drei Jahre? Und können wir uns auch dort die Elternzeit wieder teilen? Danke für die Antworten! Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. teilen kann man ansonsten wie beim ersten Kind auch. Gruß, NB


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