Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweite Schwangerschaft in Elterneit und Beschäftigungsverbot.Wann krieg ich Geld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweite Schwangerschaft in Elterneit und Beschäftigungsverbot.Wann krieg ich Geld

Maria Sütö

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Tochter, die Jetzt 11 Monate alt ist. Die Elternzeit habe ich bis 1.September 2016 beantragt. Jetzt bin ich erneut schwanger, worüber und worauf ich mich sehr freue! :) In der ersten Schwangerschaft habe ich BV bekommen. Es wird dann nochmal passieren. Aber wenn meine Elternzeit im September endet, heißt es, dass ich nur ab September mein ganzes Lohn im BV bekomme, oder gilt es schon ab dem ersten Schwangerschaftsmonat? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag, an dem Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten würden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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In Elternzeit kann der Beruf ja keine Gefahr sein. Nach der Elternzeit daher. Wann beginnt der Mutterschutz?


Colien07022004

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Du bist ja jetzt schwanger und bist daher die gesamte SS in Elternzeit. Ein BV gibt es nicht, du arbeitest ja nicht. Deine EZ kannst du zum Beginn des neues Muschu beenden um Mutterschutzgeld zu bekommen. Du hast sozusagen einige 0€ Runden bei der Berechnung des EG mit drin. LG


Sternenschnuppe

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Wenn Du Betreuung für Dein Kind hast, dann kann Dir der AG aber erlauben woanders in Elternzeit zu arbeiten bis 30 Stunden. Dann kannst Du Dir eine Teilzeitstelle suchen um Einkommen zu generieren. Jeder verdiente Euro zählt fürs Elterngeld. Ab Januar geht sonst alles mit 0€ in die neue Berechnung bis zum Mutterschutz.


Maria Sütö

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Vielen lieben Dank für die Infos. Es hört sich aber alles total schlimm an. Ich weiss noch nicht, wann der ET ist, bzw wann Muschu beginnt. Ich habe es heute erfahren, dass ich schwanger bin. Ich würde gerne arbeten gehen, aber mein AG kann mir keine anderen Stelle anbieten, wo es kein Gefahr wäre. Ich bin Erzieherin und wegen den ansteckenden Kinderkrankheiten dürfte ich ja nicht arbeiten. Also ich würde gerne arbeiten, aber wenn ich nicht darf? Das ist ja nicht mein "Fehler". Es wäre a bissl unfähr meinem Ag zu sagen: ah hi, ich komme ab Januar wieder In 30 Stunden arbeiten und nach zwei Tagen sagen: sorry, ich bin aber schwanger, gehe ich zum Betriebsarzt, kriege ich individuelles BV. Quasi mein AG austricksen... Würde ich nicht gerne machen wollen... Aber so dass ich ein bisschen Geld bekomme. Ich weiss es nicht...


malini

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Wenn, dann bliebe dir nur die Möglichkeit, mit Genehmigung des AG in Elternzeit wo anders zu arbeiten (also nicht als Erzieherin, sondern irgendwo, wo du "ungelernt" arbeiten könntest und keine Infektionsgefahr besteht und du auch nicht schwer heben musst). Soweit ich weiß, darfst du nicht im Wissen der Schwangerschaft bei deinem AG anfragen, ob du TZ in EZ arbeiten kannst, wohlwissend, dass du ja eh gleich ein BV kriegst. Aber stell die Frage am Besten nochmal neu an Frau Bader.


Sternenschnuppe

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Das wäre doch sonst längst geklärt. Und offenbar hast Du das auch nicht in Deiner Elternzeitmeldung angegeben. Gerade in Einrichtungen werden die Stelen dann auf die Zeit der Elternzeit begrenzt und neu vergeben.


Maria Sütö

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Also danke nochmal an allen, die mir geantwortet haben. ich mache dann einen Teilzeitjob irgenwo anders, z.B. bei Bäcker, damit ich was auf dem Konto habe. Und ich lasse es mit BV und AG...


Sternenschnuppe

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Das ist doch eine gute Idee. Viel Erfolg dass Du rasch was findest. Ist Kinderbetreuung denn gesichert ?


Maria Sütö

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Ich werde dann wahrscheilich Samstags und Sontags in Hotel in der Nähe aushelfen. auf 450 Euro Basis. Es ist auch mehr, als nichts. Dann kann mein Mann zu Hause mit ihr sein. danke dir


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