Nini2111
Guten Tag Frau Bader, Ich überlege eine zweite Ausbildung zu machen, da ich schon lange unzufrieden bin in meinem Beruf. Ich arbeite seit über 10 Jahren als Bürokauffrau. Wie verhält es sich mit der Berechnung des elterngeldes wenn ich während oder direkt nach der Ausbildung schwanger werde? Vielen Dank im Voraus
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - also die Ausbildungsvergütung - momentane Rechtslage Liebe Grüße NB
chrissicat
Für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz maßgebend. Wenn du da Ausbildungsentgelt erhalten hast, dann ist dieses maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes.
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