Vivi.1981
Hallo Frau Bader, mein Ehemann ist in Berufsausbildung und verdient dort 1.000 € brutto und zusätzlich Einnahmen aus Nebenjob (ca. 200 € / Monat). Um die Ausbildung nicht zu unterbrechen, will er keine Elternzeit nehmen. Das heißt nur ich nehme Elternzeit. Er kann aber wohl trotzdem Elterngeld beziehen (?). - Für wieviele Monate? - Wieviel EG würde er bekommen? 65 % aus seinen bisherigen Einnahmen (Ausbildungsgehalt + Nebenjob) oder "nur" die 300,00 €? - Hat mein Gehalt bei der Berechnung irgendwelche Auswirkungen - wird es mit einbezogen?? Vielen Dank + Gruß Vivianna
Hallo, grundsätzlich sind, wenn Sie ein Arbeitgeber haben, zwölf Monate frei zu verteilen. ohne Elternzeit kann er kein Elterngeld bekommen, er kann aber in der Elternzeit bis zu 30 h pro Woche arbeiten. Wie hoch seine Elterngeld ist können, können Sie nachlesen bei www.bmfsfj.de Liebe NB
Vivi.1981
Es heißt doch aber immer, dass wenn ein Elternteil in Ausbildung ist, Elterngeld bezogen werden kann, ohne Elternzeit zu nehmen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, wären das 2 zusätzliche Monate für meinen Ehemann in Höhe von mind. 300,00 €. Ist dem nicht so?
Sternenschnuppe
Doch, ist so. Habe ich neulich auch gelesen. Für Auszubildene ist keine Stundenresuzierung notwendig.
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