Leni1310
Liebe Frau Bader, ich hoffe auf Ihre Expertise bzgl. der Höhe des Basiselterngeld - Elternteil 2 (Vater): Mein Mann hat im Bemessungszeitraum 8 Monate eine Ausbildung absolviert. Danach ist er direkt in eine Vollzeitanstellung gewechselt (Bemessungszeitraum 4 Monate). Bei der Erfassung des Bruttolohnes zur Festlegung des Elterngeldanspruch, können wir für 8 Monate "nur" das Ausbildungsgehalt angeben. Somit fällt der monatliche Elterngeldanspruch im Durchnitt über 12 Monate extrem niedrig aus. Nun unsere Frage: Gibt es hier weitere Optionen, die Ausbildungszeit zu bewerten? Gibt es evtl. Pauschalen/ weitere Förderoptionen/ Ausgleichszahlungen? Vielen Dank im Voraus, Lena
Hallo, Leider nein. Liebe Grüße NB
Dojii
Bezüglich des Elterngeldes nicht, nein. Das ist so festgelegt, dass man eben Elterngeld aus dem Durchschnitt der 12 Monate bekommt. Sind da Monate mit wenig (oder gar keinem) Einkommen, dann ist das Elterngeld leider entsprechend niedriger. Ausnahmen oder Härtefallregelungen gibt es im Elterngeldgesetz nicht. Ggf. besteht ein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag, aber das kommt auf euer gemeinsames Einkommen als Paar an.
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