Hallo Frau Bader, ich habe noch 2 Fragen: 1. Ich habe einen Vollzeitjob und Minijob. Wie ist das dann beim Mutterschaftsgeld und dem Krankenkassenbeitrag? Wird das aufgeteilt? Mein Minijob-AG weigert sich zur Zahlung von Mutterschaftsgeld, weil ich einen Vertrag habe, der vorsieht, dass ich nur das bezahlt bekomme, was ich an Stunden auch tatsächlich leiste. Ist das Rechtens? Kriegt der Arbeitgeber (größerer Betrieb, über 300 Mitarbeiter) das Mutterschaftsgeld nicht sowieso auch von der Knappschaft zurückerstattet? 2. Ehemann ist in Ausbildung und verdient 850 € netto. Kann er Elterngeld beantragen, ohne die Ausbildung abzubrechen? Für wie lange bekommt er Elterngeld und zu welcher Höhe (67 % von 850 € oder 300,00 €)? Geht das auch für spätere Lebensmonate des Kindes? Vielen Dank Vivianna
von Vivi.1981 am 08.02.2016, 10:56