Vivi.1981
Hallo Frau Bader, mein AG möchte, dass ich meinen anteiligen Urlaub für 2020 VOR dem Mutterschutz nehme. Darf er mir das vorschreiben? Wenn ja, darf er das für den gesamten anteiligen Urlaub vorschreiben oder nur für die Tage, bis ich in Mutterschutz gehe? (ET ist am 10.07., in Mutterschutz erworbener Urlaub für 2020 wären dann insgesamt 23 Tage) Ich möchte den Urlaub unbedingt an meine Elternzeit dranhängen, also ungern vorher nehmen (Gründe: Kita Eingewöhnung, keine Betreuung usw.). Danke Ihnen Viviana
Hallo, der AG ist beim Urlaub weisungsbefugt, soll aber die Wünsche des AN berücksichtigen. Für Zwangsurlaub sollte er gute betriebliche Gründe nennen Liebe Grüße NB
Felica
Ihr werdet euch einigen müssen. Weder kann er von dir verlangen den Urlaub vorher zu nehmen, noch kannst du darauf setzen de nach der EZ zu nehmen. Mein Vorschlag, teilt doch hälftig. So kommt man sich entgegen. Und du planst die EZ gleich so das die Eingewöhnung dann kein Thema ist. Würde eh überlegen ob du nach dem Jahr direkt wieder in VZ einsteigen willst oder lieber in TZ. Wenn nämlich TZ, dann würde ich direkt 2 Jahre EZ einreichen und dem AG mitteilen das du dann nach erfolgter Eingewöhnung gerne wieder im Rahmen der EZ in TZ einsteigst.
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