Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme noch bis Ende Mai Elterngeld. Wenn ich jetzt durch eine "sonstige selbstständige Tätigkeit" (private Kinderbetreuung) ca. 500 € im Monat dazu verdiene, wird mir dann das Elterngeld gekürzt? Was, wenn ich mir das Geld erst im Juni auszahlen lassen? Wir geben den Verdienst normal beim Finanzamt an, aber muss ich das jetzt auch der Elterngeldstelle melden? Bei Verrechnung würde mir durch die Arbeit nämlich sonst kein Verdienst entstehen. DANKE! Emily
Hallo, es zählt der Leistungszeitraum, nicht der Zufluss Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich habe in Ihren Beiträgen gelesen, dass man 400 € verdienen darf und es erst dann angerechnet wird. Sind Sie da ganz sicher? Die Elterngeldstelle sagte was von Null Euro Freibetrag... oder gilt das nur wenn ich bei meinem normalen Arbeitgeber stundenweise arbeite? Können Sie mir einen § oder sowas nennen, auf den ich mich berufen kann? DANKE!
Ähnliche Fragen
Hallo Ich bin derzeit ganz frisch in Elternzeit (9wochen) und möchte von zuhause aus bisschen was dazu verdienen und unabhängige Scentsy Beraterin werden ! Ich habe Elterngeld auf zwei Jahre beantragt und bekomme im Monat netto 356€ Wie viel darf ich denn dazu verdienen ohne das mir etwas abgezogen wird ? Mein netto verdienst vor der Geburt lag ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz vor der Geburt. Ich arbeite im Homeoffice und würde gerne wissen, wieviel ich hinzuverdienen darf. Ich arbeite in Teilzeit und habe 800€ brutto. MfG Clasas
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Kündigung. Mein Kind wird im laufenden Monat 1 Jahr alt. Insgesamt nehme ich 1 Jahr und 7 Monate Elternzeit. Ich stehe in einem Hauptarbeitsverhältnis bei einer großen Supermarktkette und habe einen 450€-Job in einem kleinen 3-Mann-Handwerksbetrieb. Ab Juni wollte ich den 450€-Job p ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Fragen zu zwei möglichen Szenarien: A) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn es direkt im Anschluss an 24 Monate ElterngeldPlus (ohne Zuverdienst) von Kind 1 geboren wird? B) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn ich in den 12 Monaten vor seiner Geburt 5 Monate Lohnverdienst hatte ...
Hallo Frau Bader, ich bin das dritte Jahr in Elternzeit. Bekomme auch kein Elterngeld mehr. Ich arbeite in der Gastronomie und war vor der Geburt meines Kindes in Vollzeit angestellt. Nun gehe ich in meiner Vollzeitunterbrechung in meiner Firma auf 450,-€ Basis wieder arbeiten und möchte trotzdem noch ein Kleingewerbe anmelden. Ist das überha ...
Guten Tag, ich beziehe derzeit Elterngeld plus und möchte als Physiotherapeutin 1Mal die Woche 2.15 Stunden arbeiten. Eventuell komme noch Vertretungsstunden hinzu, die aber nicht häufig sein werden. Die Tätigkeit ist als Übungsleiterin in einem Gesundheitszentrums (nicht mein eigentlicher Job als Physiotherapeutin im Krankenhaus). Ich nutze d ...
Hallo Frau Bader, Ich werde wohl ab Dezember meinen Job antreten und werde mein Basis Elterngeld in Elterngeld plus umstellen. Jetzt ist meine Frage, die Elterngeldstelle möchte ja vorerst den Bruttolohn wissen, welchen ich dort bekommen werde. Am Ende des bezugszeitraums muss ja nochmal ein Nachweis eingereicht werden richtig ? Ich werde wohl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Uns stellt sich aktuell die Frage wie sich die Lohnfortzahlung auf Grund eines tätigkeitsbezogenen BV in der 2. SS nach der Elternzeit gestaltet. Nach der Geburt meines ersten Kindes bin ich insgesamt 12 Monate in Elternzeit, davon 6 Monate mit Bezug von Basiselterngeld und 6 Monate Elterngeld Plus mit Zuverdienst durch ...
Hallo Frau Bader. Ich bin Hausfrau und habe nun noch ein zweites Kind bekommen. Ich habe Elterngeld+ gewählt und erhalte den Basissatz von 150€ mntl. für 24 Monate. Nun überlege ich noch einen Minijob anzunehmen. So richtig klar wird mir nach Recherche im Internet nicht ob ich nun nur 150€ dazuverdienen darf, damit der Job abzugsfrei ist oder ob i ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes. Ich erhalte 1.400 Euro Elterngeld, welches ich mir im ersten Jahr pro Monat auszahlen lasse. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir dieswn Monat plötzlich während meiner Elternzeit Überstunden im Wert von 650 Euro brutto/490 Euro netto ausbezahlt. Werden diese aufs Elterngeld angerechnet? ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner