Hallo Frau Bader.
Ich bin Hausfrau und habe nun noch ein zweites Kind bekommen. Ich habe Elterngeld+ gewählt und erhalte den Basissatz von 150€ mntl. für 24 Monate. Nun überlege ich noch einen Minijob anzunehmen. So richtig klar wird mir nach Recherche im Internet nicht ob ich nun nur 150€ dazuverdienen darf, damit der Job abzugsfrei ist oder ob ich abzugsfrei sogar 520€ verdienen darf.
Können Sie mir hierzu vielleicht Aufschluss geben?
Vielen Dank
Liebe Grüße
von
Mellechen
am 02.10.2023, 09:29
Antwort auf:
Zuverdienst zu Elterngeld
Hallo,
am besten ist, Sie rechnen in Ihrer individuellen Situation.
Einen Elterngeldrechner finden Sie auf der Seite des Ministeriums: www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
Zuverdienst zu Elterngeld
Du bekommst weiterhin die 150 € EG und dazu die bis zu 520 € Minijob. Ohne Abzüge. Kann aber dazu führen, das ihr dann bei der Steuererklärung eine richtig böse Überraschung erlebt, das ist aber Steuerrecht und damit andere Baustelle.
von
Neverland
am 02.10.2023, 12:23
Antwort auf:
Zuverdienst zu Elterngeld
Sie werden keine 24 Monate EGplus bekommen. Jenachdem wie lange ihr Mutterschutz war reduziert sich das. Der Mutterschutz wurde mit Basis-EG berechnet. Wenn der Mutterschutz zwei Monate waren erhalten sie bis zum 22. Lebensmonat EGplus. Soweit der Mutterschutz einen Tag in den dritten Lebensmonat reinfiel wird der mit Basis-EG berechnet und es bleiben 20 Monate EGplus.
Bei Minijob erhalten sie weiterhin das volle EGplus. Da sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten können, können sie u. a. im Internet beim EG-Rechner sich anzeigen lassen wieviel EGplus ihnen bleibt. Alternativ können sie das bei der EG-Stelle erfragen.
Denken Sie daran, falls sie einen Hauptjob arbeiten wo sie zurzeit in EZ sind, dass dieser TZ in EZ (worunter auch der Minijob zählt) zustimmt. Ohne Zustimmung dürfen sie nicht TZ in EZ woanders arbeiten.
von
Ani123
am 02.10.2023, 16:12
Antwort auf:
Zuverdienst zu Elterngeld
Wenn möglich, würde ich dir raten deine Antwort zu löschen. So viele fachliche Fehler in einem Text....
1. Die Frau ist HAUSFRAU - nichts mit Arbeitgeber oder Elternzeit
2. Ohne Arbeitgeber keinen Mutterschutz, damit auch KEIN Mutterschaftsgeld
3. Damit Anspruch auf den Mindestsatz von 300 € Basis-EG oder 150 € EG Plus AB Geburt
4. Weniger als Mindestsatz geht NICHT
5. Da keinen Arbeitgeber, muss da auch niemand zustimmen.
Eine Bitte an dich, weil es mir jetzt bereits mehrmals aufgefallen ist. Deinem Drang, anderen helfen zu wollen, in Ehren. Aber nur bei Dingen wo du dich sicher auskennst. Den in fast jedem deiner Antworten sind haarsträubende Fehler zu finden.
von
Neverland
am 02.10.2023, 17:19