Guten Tag,
ich beziehe derzeit Elterngeld plus und möchte als Physiotherapeutin 1Mal die Woche 2.15 Stunden arbeiten. Eventuell komme noch Vertretungsstunden hinzu, die aber nicht häufig sein werden.
Die Tätigkeit ist als Übungsleiterin in einem Gesundheitszentrums (nicht mein eigentlicher Job als Physiotherapeutin im Krankenhaus). Ich nutze den Übungsleiterfreibetrag und erhalte somit nicht steuerpflichtige Einnahmen. Muss ich das bei der Elterngeldstelle angeben? Wird mir das auf mein Elterngeld angerechnet und erhalte ich dadurch weniger Elterngeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
BabyNuni
am 28.09.2021, 13:31
Antwort auf:
Elterngeld und Zuverdienst
Hallo,
nach § 3 Nr. 26 EStG haben Sie einen Freibetrag iHv 3.000 € p.a. Da müssen Sie drunter bleiben, melden würde ich es aber trotzdem.
Wenn Sie schon im zweiten Jahr sind, würde ich mir das gesamte restliche EG auszahlen lassen, dann besteht kein Problem und Sie können verdienen, soviel Sie wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2021
Antwort auf:
Elterngeld und Zuverdienst
Solange du unter dem Übungsleiterfreibetrag bist, wird es nicht mit dem Elterngeld verrechnet.
Du musst es aber trotzdem der Elterngeldstelle melden, denn die muss am Ende deines Elterngeldbezuges überprüfen, ob du tatsächlich unter dem Freibetrag geblieben bist.
von
Dojii
am 29.09.2021, 07:36