Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Zuverdienst

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit und Zuverdienst

S4R4H

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Kündigung. Mein Kind wird im laufenden Monat 1 Jahr alt. Insgesamt nehme ich 1 Jahr und 7 Monate Elternzeit. Ich stehe in einem Hauptarbeitsverhältnis bei einer großen Supermarktkette und habe einen 450€-Job in einem kleinen 3-Mann-Handwerksbetrieb. Ab Juni wollte ich den 450€-Job parallel zur Elternzeit wiederaufnehmen, was mir der Arbeitgeber vorab auch schriftlich bestätigt hat. Jetzt erhielt ich jedoch die Kündigung zum 31.Juli.2021. 1. Ist die Kündigung in der Elternzeit rechtens? 2. Könnte ich dagegen vorgehen? 3. Sollte der Arbeitgeber meinen Posten neu besetzen, wie gestaltet es sich dann? Vorab ganz lieben Dank für die Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds gilt bei Kleinbetrieben das KSchG nicht. Die Kündigung ist dadurch erleichtert. Der hier geltende besondere Kündigungsschutz steht aber in § 18 BEEG. Das gilt für alle AG. Er darf also nicht kündigen. Sie können Kündigungsschutzklage erheben. Ob der AG den Platz neu besetzt ist unerheblich - sein Problem. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Wer hat gekündigt? Der Supermarkt oder der Freimann betrieb?


S4R4H

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Der 3-Mann-Betrieb hat gekündigt.


MamaausM

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Du hattest sicher da auch Elternzeit angemeldet. Dann hast du auch Kündigungsschutz. Kleinbetriebe unter 10 MA muss das aber über die Aufsichtsbehörde laufen lassen.


S4R4H

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Angezeigt wurde es beim Arbeitgeber. Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist.


luvi

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Hallo, Habe ich dich richtig verstanden, dass du am 1.6. zum Arbeiten anfangen würdest und zum 31.7. gekündigt würdest? Eigentlich darf dir der Arbeitgeber erst an deinem ersten Arbeitstag kündigen. Kommt jetzt drauf an, wie lange Kündigungsfrist ist. Wäre es dir lieber, er kündigt dir am ersten Arbeitstag, zum 31.7., oder hast du eine längere Kündigungsfrist? LG luvi


MamaausM

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Meiner Meinung nach bist du beim minijob noch in Elternzeit. Deshalb Kündigung eigentlich nicht möglich.


mellomania

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wenn nein, passt die kündigung. dann ist sie regulär. wenn ja, nicht.


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