vemasu
Sehr geehrte Frau Bader, Uns stellt sich aktuell die Frage wie sich die Lohnfortzahlung auf Grund eines tätigkeitsbezogenen BV in der 2. SS nach der Elternzeit gestaltet. Nach der Geburt meines ersten Kindes bin ich insgesamt 12 Monate in Elternzeit, davon 6 Monate mit Bezug von Basiselterngeld und 6 Monate Elterngeld Plus mit Zuverdienst durch eine Teilzeitbeschäftigung (befristet bis zum Ende der Elternzeit). Danach tritt wieder mein alter Vollzeitvertrag in Kraft. Wie würde es sich verhalten, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde und für meine Teilzeitbeschäftigung wieder ein tätigkeitsbezogenes BV erhalte. Die Entgeltfortzahlung bezieht sich ja auf die letzten 13 Wochen vor der SS. Also nehme ich an, ich würde zunächst das Teilzeitgehalt der letzten Wochen weiter ausbezahlt bekommen. Ändert sich daran etwas, wenn die Elternzeit dann regulär endet? Es würde ja dann eigentlich wieder der Vollzeitvertrag greifen und ich hätte einen Nachteil, weil ich nicht arbeiten darf wie geplant. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Dojii
Du bekommst das, was du auch ohne BV verdienen würdest. Solange der Teilzeit-Vertrag läuft also TZ-Gehalt und sobald der Vollzeitvertrag wieder auflebt, bekommst du VZ-Gehalt.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes. Ich erhalte 1.400 Euro Elterngeld, welches ich mir im ersten Jahr pro Monat auszahlen lasse. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir dieswn Monat plötzlich während meiner Elternzeit Überstunden im Wert von 650 Euro brutto/490 Euro netto ausbezahlt. Werden diese aufs Elterngeld angerechnet? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Die letzten 10 Beiträge
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad
- Wie läuft Vaterschaftsanerkennung ab wenn Vater verstorben
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten