vemasu
Sehr geehrte Frau Bader, Uns stellt sich aktuell die Frage wie sich die Lohnfortzahlung auf Grund eines tätigkeitsbezogenen BV in der 2. SS nach der Elternzeit gestaltet. Nach der Geburt meines ersten Kindes bin ich insgesamt 12 Monate in Elternzeit, davon 6 Monate mit Bezug von Basiselterngeld und 6 Monate Elterngeld Plus mit Zuverdienst durch eine Teilzeitbeschäftigung (befristet bis zum Ende der Elternzeit). Danach tritt wieder mein alter Vollzeitvertrag in Kraft. Wie würde es sich verhalten, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde und für meine Teilzeitbeschäftigung wieder ein tätigkeitsbezogenes BV erhalte. Die Entgeltfortzahlung bezieht sich ja auf die letzten 13 Wochen vor der SS. Also nehme ich an, ich würde zunächst das Teilzeitgehalt der letzten Wochen weiter ausbezahlt bekommen. Ändert sich daran etwas, wenn die Elternzeit dann regulär endet? Es würde ja dann eigentlich wieder der Vollzeitvertrag greifen und ich hätte einen Nachteil, weil ich nicht arbeiten darf wie geplant. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Dojii
Du bekommst das, was du auch ohne BV verdienen würdest. Solange der Teilzeit-Vertrag läuft also TZ-Gehalt und sobald der Vollzeitvertrag wieder auflebt, bekommst du VZ-Gehalt.
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