Arwen-
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor der Entbindung meines 2. Kindes sozialversicherungspflichtig als Teilzeitangestellte und zusätzlich am Wochenende und an Feiertagen auf 400€-Basis. Die Elterngeldstelle hat mir nun den Bescheid über die Berechnung des Elterngeldes zukommen lassen, indem mein Teilzeitjob und der 400€-Job berücksichtigt wurden. Ist es korrekt, dass die Überstunden- sowie Feiertag- und Wochenendzuschläge bei der Berechnung nicht mit berücksichtigt werden? Mit freundlichen Grüßen Arwen
Hallo, teuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds ein. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az: B 10 EG 3/11 R). Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
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Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
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