Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zusatz-Vertrag nach MuSchu - Nachfrage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zusatz-Vertrag nach MuSchu - Nachfrage

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.10.2005 auf meine Frage, dass mich mein AG vertrösten möchte mit dem zugesagten Zusatz-Vertrag. Gilt denn wirklich ohne Ausnahme die Elternzeit für meinen AG (unter 10 MA; vor 1999 unter 5 MA) u. die Gesetzgebung, dass er mir meinen Arbeitsplatz danach wieder zur Verfügung stellen muss - auch wenn ich im Anschluss an die ersten 2 Jahre gleich das 3. Jahr dranhänge? Was würde passieren, wenn es die Firma nicht mehr geben sollte? Was habe ich juristisch für Möglichkeiten, meine Rechte u. Ansprüche durchzusetzen? Vielen Dank nochmals für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar, die Regelung gilt für alle! Durchsetzen kann man es im Zweifel aber nur gerichtlich. Gruß, NB


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