mama_von_j+j
Habe letzte Woche gelesen, dass z.b. Ein schulAusflug ins schullandheim nicht mit den regelmäßigen unterhaltsZahlungen abgedeckt ist und der kv eher zusätzlich zahlen muss. Stimmt das? Muss der kv dies ganz oder anteilig 50-50 zahlen? Kann ich er auch nacherfordern! Liegt fast 2 Jahre zurück. Und habe ein aktuelles -im Juli-
Hallo, nach Ansicht der emsiten gerichte ist es Sonderbedarf, er muss sich also beteiligen. Der Sonderbedarf muss spätestens ein Jahr nach der Entstehung beim Unterhatspflichtigen geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 BGB), da der Anspruch ansonsten verwirkt. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Soweit ich weiss sind das absehbare Kosten und da muss er sich wohl nicht beteiligen,aber man kann ja trotzdem fragen!
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