Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück nach EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zurück nach EZ

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Hallo Frau Bader, am 24.12.2005 endet EZ AG teilte mir mit, daß Filiale in der ich gearbeitet habe, geschlossen ist und ich mir was neues suchen soll. mein vertrag besteht mit der filiale, nicht mit der zentrale. 1. Kann ich in andere Filiale 80 km entfernt versetzt werden? kein Hinweis im Vertrag 2. Vollzeit kann ich auch nicht mehr arbeiten. muß ich nun kündigen was hat das für auswirkungen? Sperre ALG? Versicherungsschutz? 3. ich habe als leitende Führungsangestellte gearbeitet. in meinem Vertrag werden tarifliche Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Bedeutet das dass ich gar keine Rechte mehr habe 4. Oder soll ich mich kündigen lassen? 5.welche Frist besteht dann (lt Vertrag 4 Wo zu Monatsende) ändert sich das nicht mit zunehmender Betriebszugehörigkeit? 6.Was ist mit Urlaubsanspruch für dieses Jahr? ich habe gehört ich hätte Anspruch für das ganze Jahr, stimmt das?Was würde das bei einer Kündigung bedeuten? 7. Da ja kein rechtlicher Anspruch auf Abfindung besteht, wer kann mir dabei trotzdem helfen, z.B. mit guten Argumenten, Berechnung u.ä.8. Wo kann ich mich noch informieren, habe kein Geld für einen Anwalt?


Mitglied inaktiv

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Das sollte man alles nochmal aufdröseln.. WAS und WIE genau hat Dir Dein AG das alles mitgeteilt? Mündlich? Tja, dann soll er doch bitte schriftlich kündigen und dazu gleich die genehmigung der Aufsichtsbehörde vorlegen, die braucht er bei Kündigung in der EZ zu 1) Grundsätzlich nein denke ich, denn das gint Dein AV nicht her, soweit man aus der Ferne sehen kann zu 2.) das würde ich mal abwarten und aus den anderen sachen ableiten zu 3.) Nein, grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht, aber die speziellen tarifvertraglichen regelungen gelten für Dich nicht zu 4.) Ich würde sagen: trete am ersten Arbeitstag wieder an und erst dann kann ER kündigen. Auch wenn es die Filiale nicht mehr gibt. ICH würde es so machen: ca. Anfang Dez. den AG per Einschreiben fragen (wenn Du bis dahin nichts schriftliches hast), daß Du am xx.xx.xxxx wieder zu arbeiten anfängst und um Abnstrimmung der Arbeitszeiten, etc. bittest. DANN muß er reagieren. zu 5.) Wenn DU zum Ende der EZ kündigst (würde ichnicht machen) mußt Du 3 Monate einhalten. Du innerhalb der EZ und der AG nach Arbeitsantritt das, was im Arbeitsvertrag steht. zu 6.)Der Urlaubsanspruch besteht,. aber Du bist doch in EZ!Wenn Du noch Urlaub von vor der EZ hast, dann wird der zur Not ausbezahlt bei Vvertragsbeenbdigung. zu 7.) Warum sollte kein Reht auf Afindung bestehen? Das ist Grundsätzlich Verhandlungssache :-) ICH würde sagen: Entweder wir einigen uns gütlich inkl. Abfindung, oder ich gehe vor Gericht. Recht einfach :-) IANAL! Viele Grüße Désirée


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Danke Desireekk das war genau das was ich hören wollte. habe noch ne frage:mit Genehmigung meines AG habe ich einen Mini-job 9 h/Wo der im Nov05 ausläuft. Ist es sinnvoll den zu verlängern, oder kann mein AG sich dann irgendwie rausreden nach dem Motto: Du kannst ja gar nicht in Deinen alten Job zurück, Du bist ja schon anderswo beschäftigt Wäre klasse wenn Du da auch noch ne Antwort hast Noch ne andere Frage: Was heißt denn IANAL war das was nettes ich kenn mich da nicht so aus Liebe Grüße und Danke Jackson


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IANAL: I Am Not A Lawyer = ich bin kein Anwalt, das ist ein gebräuchliches Kürzel im Netz :-) Und jetzt: wenn Du bei deinem AG TZ arbeitest, warum kannst Du denn nicht weiterhin TZ arbeiten? da wird er sich schwer tun mit der Argumentation... Und was Du in der EZ machst, ist (wenn er es genehmigt hat) Deine Sache, hauptsache, Du stehst am ersten Tag nach der EZ wieder arbeitwillig auf der Matte :-) Viele Grüße Désirée


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