Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

....zur Frage vom 19.09. Darf AG Elternzeit verlängern

Frage: ....zur Frage vom 19.09. Darf AG Elternzeit verlängern

Heike.Etteldorf

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Vollzeit ist damit ich meinen Urlaub wegbekomme.... Aber den kann ich ja noch schieben. Heißt wenn ich ab August 22 Teilzeit in Elternzeit arbeite und z.B. im Januar 2023 nochmal ein Baby bekomme würde, würde ich den Mutterschutz als Vollzeit bezahlt bekommen? Es ging mir bei meiner vorherigen Frage auch ums Elterngeld. Falls Nachwuchs im Oktober - Mutterschutzbeginn im September - kommen würde.... Dafür würde sich der Monat Vollzeit ja gut machen. 14 Monate darf ich ausklammern.... so dass ich dann grob auf dem Elterngeld von jetzt -erstem Baby- wäre. Bei der Variante Teilzeit in Elternzeit sieht das ja anders aus, oder? Da wird dann das Teilzeit Gehalt zu Grunde gelegt? Oder? Muss der Arbeitgeber der Beschäftigung Teilzeit in Elternzeit zustimmen oder kann er auch sagen....keine Beschäftigung in der Elternzeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie in der EZ wieder schwanger sind, können Sie die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie bekommen das MG aus dem VZ-Vertrag. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, der urlaub verfällt am ende des folgejahresn an dem die elternzeit endet. kannst schieben. gleiches elterngeld bekommst du, wenn die kinder nicht mehr als 14 monate auseinander sind. daher müsstest du jetzt schwanger sein und spätestens 14 monate nach dem ersten kind entbinden, damit das elterngeld gleich ist. der eine monat voll macht das elterngeld nicht wirklich höher. ja, wenn du tz in ez arbeitest wird das berechnet, was du 12 monate vor der geburt verdient hast. und wenn du tz gearbeitet hast, dann das. anspruch auf tz hast du, wenn dein betrieb mehr als 15 mitarbeiter hat. sollte der AG ablehnen, kannst du auch woanders, nach seiner vorherigen genehmigung, tz arbeiten solange deine ez läuft. wenn du im jan 23 3in kind bekommst, erhälst du NICHT das gleiche elterngeld, da die kinder dann fast 2 jahre auseinander sind. s.o.


Felica

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Daran denken, jeder Monat in dem man im Mutterschutz ist, selbst wenn es nur ein Tag ist, fällt bereits bei der Berechnung des neuen EG raus. Es ist dann also völlig egal ob man da TZ gearbeitet hat oder VZ-Urlaub bekommen hat. Außer das man Urlaubstage verschwendet. EG wird beim nächsten Kind geringer ausfallen wenn der neue Mutterschutz nicht 16 Monate nach Geburt des ersten beginnt, außer man ersetzt jeden Monat dann mit VZ, bis zu dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt. Was man auf jeden Fall machen sollte, EG auf 14 Monate splitten, also 2 Basismonate in 4 EG Plusmonate nehmen. Damit 14 Monate EG ausgeklammert werden und nicht nur 12 Monate. Und ab dem 15ten Lebensmonat mindestens in TZ arbeiten wenn es noch dauert bis zum neuen Mutterschutz. Sonst ist jeder Monat ab dem 15ten ohne Einkommen, und EG ist kein Einkommen, mit 0 € in der Bewertung für das nächste EG.


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