Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu Ihrer Antwort weiter unten - Elternzeit. usw.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zu Ihrer Antwort weiter unten - Elternzeit. usw.

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Genau das ist das Problem, dass ich ja nicht "allgemein" fragen kann, weil ja bei uns alles ein bisschen anders ist, als bei allen, die ich kenne. Bisher habe ich NIRGENDS eine befriedigende und ausführliche Antwort bekommen. Hier hatte ich allerdings darauf gehofft... Da ich Ihnen ja einen konkrete Überblick über unsere Situation geben muss, damit Sie von den richtigen Tatsachen ausgehen, konnte ich doch meine Fragen auch nicht kürzer halten. Dann muss ich wohl weiter suchen, wer hier Ahnung hat und bereit ist, diese weiter zu geben.


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Hier gibt es kostenlose Beratung für allgemeine Fragen. Eine Einzelfallprüfung wird und darf nicht unentgeldlich vorgenommen werden. Von daher finde ich Deinen Kommentar nicht angebracht. Individuelle Beratung gibts beim Anwalt und ist sicherlich nicht gratis. Zumal Frau Bader auch immer anbietet, über ihre Emailadresse entgeltlich zu antworten. Vielleicht sollte man die Forenregeln sorgfältig lesen, bevor man sich hier betätigt.


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Hallo, vielleicht kam meine Antwort unverschämt rüber, aber ich war einfach nur enttäuscht über die Art der Antwort, ohne auch nur ansatzweise einen Teil der Fragen kurz zu beantworten oder auf einen Hinweis, wo man úns evtl. ausführlicher beraten kann. Und - das musst du auch zugeben - die Frage wie das mit der verbliebenen Elternzeit für das erste Kind im Falle der Geburt eines zweiten Kindes während eben dieser Elternzeit ist, ist sehr wohl allgemein und doch wohl nicht so selten, dass einem hier keiner eine (unentgeltliche) Antwort geben kann. Selbst bei der zuständigen Behörde scheint wohl keiner zuverlässig antworten zu können. Dass evtl. weitergehende Details - gegen Entgelt - besser vom Anwalt zu erfahren sind, kein Problem - wenn denn der entsprechende Hinweis darauf einfach kurz gegeben wird. Ansonsten sind doch wohl so ziemlich alle Fragen der Forumsteilnehmer hier individuell und oftmals eben nicht so schnell zu beantworten, ansonsten würde jeder nämlich einfach in den entsprechenden Ratgebern zu Elternzeit, Elterngeld usw. nachsehen - wenn es denn so einfach und verständlich wäre. Das wollte ich nur nochmals loswerden. Sicher ist unser Fall etwas spezieller,


Mitglied inaktiv

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Moin... anonyms Antwort stimmt so nicht.... Also das mit den 8 Wochen, da bin ich mir nicht sicher.... aber das man die "verbliebene" EZ des 1. Kindes anhängen kann, das weiß ich (auch über das 3. LJ des 2. Kindes hinaus)... Eine Freundin von mir hat das gerade gemacht... ich weiß auch, das der AG das genehmigen muß... Wenn Du möchtest, kann ich sie noch mal fragen... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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ups stimmt ! man kann ;wenn der Arbeitgeber zustimmt ; das 3. Jahr noch bis zum 8? Geburtstag nehmen ! lG ...anonym...


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