Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zehn Arbeitstage und dann wieder Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zehn Arbeitstage und dann wieder Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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HAllo Die Elternzeit des ersten Kindes endet ( 18.08.06) und zehn Arbeitstage danach beginnt der Mutterschutz (03.09.06) für die zweite Schwangerschaft. Bekommt man für die zehn Arbeitstage auch noch Urlaub angerechnet? Der Arbeitgeber drängt jetzt sehr massiv darauf, dass die Elternzeit für das erste Kind um ein halbes Jahr verlängert wird. Weil dies sonst ziemlich unfair wäre!? Wenn die zehn Arbeitstage abgeleistet würden, würde doch ein Gehalt bis zum Entbindungstermin wieder anfallen, oder? Wenn aber die Elternzeit verlängert wird, wäre dies hinfällig, oder? Könnten Sie mir bitte für beide Varianten die Unterschiede erklären? Vielen tausend Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Verlängerung würde dazu führen, dass Sie weder für die 10 Tage Gehalt bekommen noch neuen Urlaubsanspruch für diesen Monat hätten. Ausserdem würde der Mutterschaftsgeldanteild des AG entfallen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ergänzend zu Frau bader: Dein Urlaubsanspruch umfasst den KOMPLETTEN Monat August, dann noch Sept, Okt Nov und Dez. Für jeden Moant, in dem auch nur EIN normaler Arbeitstag liegt oder EIn tag MuSchu, hast Du VOLLEN Urlaubsanspruch. Steht im § 17 BerzGG :-) Viele Grüße Désirée P. S. Unfais ist da gar nicht, Kinder kann man nicht imen, das sollte der Mann doch aber wissen!


Mitglied inaktiv

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