Fini Bini
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme aktuell Elterngeld Plus. Ab September werde ich bei meinem AG Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das habe ich der Elterngeldstelle schriftlich Anfang August mitgeteilt. Leider konnte ich noch nicht die notwendigen vom AG auszufüllenden Formulare (Bescheinigung Arbeitszeit und Verdienst) einreichen, da mein AG bis Ende August im Betriebsurlaub ist. Das habe ich der Elterngeldstelle auch so mitgeteilt und das ich diese Formulare asap nachreiche. Nun habe ich heute einen Brief mit sofortigen Zahlungsstopp des Elterngeldes bis zum Nachreichen der Formulare erhalten. Ist das so rechtens von der Elterngeldstelle? Ich brauche das Geld, nächster Auszahlungstermin wäre Ende August und wenn ich nun nichts bekomme stehe ich einen ganzen Monat ohne Geld da, wo ich aber auch schon die Krippe und meinen Fahrtweg zur Arbeit finanzieren muss...Kann die Elterngeldstelle die Zahlungen einfach so stoppen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, ich bin da bei meiner Vorrednerin. Zum einen betrifft es ja frühstens den Monat September, da kann man im August noch auszahlen. Zum anderen kann zumindest der Grundbetrag ausgezahlt werden. Schreiben Sie das der EG-Stelle und legen Sie Widerspruch ein. Schnellstens. Liebe Grüße NB
Dojii
Um eine Überzahlung zu vermeiden ist eine vorläufige Einstellung der Zahlung schon mal üblich. Aber aus Gründen, die du ja schon selbst genannt hast, zahlen wir in so einem Fall zumindest den Mindestsatz (300 bei Basis, 150 bei Plus) aus, denn der steht dir ja definitiv zu, wenn du unter 30h arbeitest. Den Rest schießen wir dann (sofort) nach, wenn die Unterlagen da sind - also auch schon vor dem nächsten offiziellen Zahlungstermin. Hier hat es sich die Elterngeldstelle sehr einfach gemacht, denn das Einstellen und Wiederaufnehmen ist für die Sachbearbeiter deutlich weniger Aufwand als die Variante mit den zwei aufgeteilten Zahlungen.
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