Thea1511
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin verbeamtete Lehrerin. Im Mutterschutz wird der Lohn einfach weitergezahlt. Habe ich das richtig verstanden? Nun ist es so, dass ich nur ca 2 Wochen (nach der jetzigen Elternzeit) arbeiten würde, bevor der neue Mutterschutz beginnt. Wird auch in so einem kurzen Zeitraum der Lohn im Mutterschutz weitergezahlt? Oder muss man eine bestimmte Zeit gearbeitet haben? Vielen Dank Thea
Hallo, nein, man muss keine bestimmte Zeit gearbeitet haben. Sie bkeommen den Lohn im Mutterschutz weiter. Liebe Grüße NB
mellomania
als verbeamtete LK erhälst du im muschu das, was vorher gearbeitet wurde. auch wenn es nur ein tag ist. kommst du mit vollem DEP zurück für die zwei wochen oder in TZ?
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