Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag wurde neben dem Gehalt aufgenommen, dass ich monatlich einen Kindergartenzuschuss sowie einen festen Fahrtkostenbetrag erhalte. Wie sieht es aber aus, wenn ich während der Schwangerschaft erkranke und eventuell ein Beschäftigungsverbot erhalte. Wie lange muss der Arbeitgeber diese finanziellen Zusatzleistungen zahlen bzw. muss er diese auch während der Mutterschutzzeit zahlen? Dass die Fahrtkosten dann wegfallen, wäre mir klar, da mir diese während des Mutterschutzes ja auch nicht mehr entstehen. Bisher habe ich nur immer gelesen, dass man von der Krankenkasse u. dem Arbeitgeber den bisherigen Nettolohn erhält. Erhalte ich dann den Kindergartenbeitrag bzw. den vertraglich vereinbarten monatlichen Zuschuss nicht mehr? Eigentlich heißt es doch, dass man während der Schwangerschaft finanziell nicht schlechter dastehen soll als zuvor. Wäre mein Arbeitgeber berechtigt, den Kindergartenzuschuss zu streichen, sobald ich zu Hause (Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz) wäre? Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Nicole Spandau
Hallo, ich denke, das MG wird für die Leistungen gezahlt, auf die Sozialabgaben geleistet wird. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja gut, beim MG kann ich das nachvollziehen. Aber wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalte müsste ich doch das gleiche Gehalt incl. der Zusatzleistungen erhalten oder nicht? Kann der Arbeitgeber mir diese Leistungen (insbesondere Kindergartenzuschuss für das 1. Kind) verweigern? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!
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