Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zählt die Kündigung?

Frage: Zählt die Kündigung?

LiebeMama1983

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Hallo Frau Bader Ich hab vom AG die Kündigung bekommen zum 28. 02. Habe dann dem Chef mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Leider habe ich eine Fehlgeburt. Diese hab ich dem Chef mitgeteilt. Nächste Woche ist die OP. Bin jetzt schon diese Woche und wegen der OP nächste Woche krank geschrieben. Zählt jetzt die Kündigung wieder regulär zum 28. 02.?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schreiben Sie den Sachverhalt bitte mal mit genaueren Daten auf. Wann Erhalt Kündigung, wann Mitteilung SchwS, Reaktion Ag usw Liebe Grüße NB


mellomania

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leider ja :-( denn ohne Schwangerschaft kein Kündigungsschutz. tut mir so leid, dass auch dir sowas passiert. ich wünsche dir alles erdenklich gute


Berlin!

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wenn Du es nicht weißt, dann schreibe doch bitte einfach mal nichts! Nach dem, was im AP steht, kann man gar keine Antwort geben....dazu fehlen Daten.


mellomania

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selbst wenn die kündigung nicht zählen sollte, dann stellt der AG sie eben direkt nochmal. dann ist sie nicht schwanger und dann zählt es. dann warten wir ab, ob sie die daten noch schickt. bitte erkläre mir den hintergrund. sie ist leider nicht mehr schwanger und somit besteht kein kündigungsschutz jetzt.


WonderWoman

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natürlich kann der ag jetzt erneut kündigen, aber wahrscheinlich wird das eben nichts mehr zum 28.2., er wird sie also länger beschäftigen und bezahlen (!!) müssen, wenn die kündigung unwirksam ist. und das ist sie, wenn sie zum zeitpunkt der kündigung schwanger war, deswegen ist der zeitliche ablauf wichtig. dein rat könnte die fragerin ein oder mehrere monatsgehälter kosten. zum beispiel wenn sie am 1.3. nicht zur arbeit erscheint, obwohl der av eigentlich rechtlich ungekündigt ist, und er sie dann fristlos kündigen kann.


Berlin!

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genau so ist es. Und an Dich, mellomaniac: Du merkst doch selber, dass Du fast immer danebenhaust. Du hast wenig Ahnung....also gib doch nicht Menschen, die Rat suchen, absichtlich einen falschen.


mellomania

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wenn du das so siehst, bitte. ich sehe es nicht so. an den antworten von frau bader ist dies zu erkennen. bewusst falsche antworten gibt hier wohl keiner. oder du vielleicht? nicht? also. die ap sollte alles neu posten mit allen daten. auf die möglichkeit des AG erneut zu kündigen muss aber hingewiesen werden. selbst wenn diese kündigung nicht wirksam sein sollte. nicht dass die ap dann denkt sie wäre nicht kündbar. soviel dazu :-)


Berlin!

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Hast Du auch bei Deiner MPU gelernt, oder? Nicht? Merkt man. Komm, mach doch was, was Du kannst, Rechtsberatung gehört einfach nicht dazu.


mellomania

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lass das alles bitte. was hat eine MPU bzw. die arbeit in einem solchen institut hier zu suchen? nichts. von daher bitte ich dich, das einfach zu lassen. solche völlig leeren sticheleien zeugen von sehr unreifem verhalten. schadet nur dir selber :-)


luvi

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Mellomania, Und du schadest Menschen, in dem du ihnen mit deinem Halbwissen Rechtsfragen falsch beantwortest. Und wenn du die Antworten von Frau Bader mal durchlesen würdest, würdest du merken, wie oft du mit deinen Antworten daneben liegst.


mellomania

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:-)


Car.78

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@Luvi: Nein, die Sorge ist unbegründet. Man weiß doch inzwischen, dass ihre Beiträge immer nur einen belehrenden und missgünstigen Charakter haben ala "Nein, natürlich bekommst Du nichts...BV steht Dir nicht zu....darfst Du nicht....." und immer so weiter- tagein tagaus den fingerzeigenden Hilfspolizisten hier spielen, was für ein trauriges Dasein. Sie schadet nur sich selbst. Ernst nimmt die Beiträge keiner.


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