lilush
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation :Ich habe soeben das zweite Kind bekommen,von dessen Vater lebe ich(schon immer) getrennt. Er ist auch der Vater meines ersten Kindes und da er nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, erhalte ich Unterhaltsvorschuss. Er ist verheiratet und hat auch noch 2 ältere Kinder, für die er (oder seine Frau,sie leben zusammen) auch Kindergeld bekommt . Bisher erhalte ich für das erste Kind 192€, also soviel als wäre es das erste Kind (ist es auch,für mich), jetzt ist mir nicht ganz klar ob die ersten beiden des Vaters als Zählkinder gelten und ich somit mehr Kindergeld für meine beiden Kinder erhalten würde ? Wenn dem so wäre, könnte ich das auch nachträglich für das erste Kind beantragen ? Und, wird mir der Mehrbetrag dann wiederum vom ALG 2 abgezogen? Für Ihre Antwort im Voraus herzlichen Dank !MfG
Hallo, den Zählkindervorteil könnte nur der Kindsvater geltend machen. Liebe Grüße NB
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