Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zählen Mehrarbeitsstunden für die Zeiten zum Partnerschaftsbonus/Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zählen Mehrarbeitsstunden für die Zeiten zum Partnerschaftsbonus/Elterngeld?

nettelein

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Guten Tag, ich erreiche die erforderliche Stundenzahl von wöchentlich 24 für den Partnerschaftsbonus laut Vertrag knapp nicht, könnte aber 1-2 Stunden Mehrarbeit pro Woche leisten. Die Mehrarbeitsstunden tauchen als Vergütung und unter der Kennzeichnung "Mehrarbeit" auf der Gehaltsabrechnung auf, allerdings stets 2 Monate später. Meine Fragen sind: A) Gelten Mehrarbeitsstunden für die Erlangung des Partnerschaftsbonus? B) Ist es ein Problem, wenn ich die Gehaltsabrechnungen 2-3 Monate später bei der L-Bank einreiche? Für den Partnerschaftsbonus Oktober würden die Mehrarbeitsstunden erst beispielsweise auf der Abrechnung für Dezember auftauchen... C) Per Gleitzeit wäre es ein übrigens ein leichtes, über die erforderlichen 24h/Woche zu kommen, aber der Arbeitgeber bzw. die abrechnende Stelle stellt wohl auf der Bescheinigung nur das aus, was auf dem Gehaltszettel erscheint. Ist dies zulässig oder muss mir der Arbeitgeber die genaue wöchentliche Durchschnittszeit ausstellen? Dann könnte ich Mehrarbeitsstunden nämlich vermeiden. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, a. Ja, wenn sie nachgewiesen werden können b. Es muss erkennbar siein c. § 4b BEEG: Wenn beide Elternteile ...nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind Liebe Grüße NB


Dojii

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Es gelten die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Dabei werden Über- oder Unterstunden voll berücksichtigt. Es spielt keine Rolle ob du die Überstunden bezahlt bekommst, oder sie über ein Gleitzeitkonto später abfeierst. Es zählen eben die tatsächlich geleisteten Stunden. Nach dem Ende der PB-Monate musst du dies nachweisen. Ist das nicht eindeutig auf der Lohnabrechnung erkennbar, musst du tatsächlich die Stunden direkt nachweisen. Bspw. über einen Ausdruck aus dem Arbeitszeitkonto. Du könntest allerdings das Problem haben, dass die Elterngeldstelle die PB-Monate verweigert, weil du vertraglich weniger Stunden arbeitest. Du musst eindeutige Nachweise erbringen, dass du de Stundenkorridor von 24 bis 32h einhalten wirst. Die Aussage dass du "mehr" arbeiten wirst, um auf 24h zu kommen, könnte ggf. nicht ausreichend sein.


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