ElfiEmmel
Hallo, mich beschäftigt die Frage, wonach das Elterngeld berechnet wird bei einer erneuten Schwangerschaft in der Elternzeit. Ich befinde mich in Elternzeit bis zum 20.06.17. Bis dahin beziehe ich das Basiselterngeld. Anschließend gehe ich wieder arbeiten. Ich habe einen unbefristeten AVertrag als Krankenschwester. Mein Mann und ich planen ein 2. Kind und verhüten nicht. Sollte es theoretisch gleich mit einer Schwangerschaft klappen beziehe ich ja bis zum nächsten Mutterschutz keine 12 Gehälter. Wie würde dann die Berechnung laufen? Zählen die eingeflossenen Arbeitsmonate mit oder bekommt man die Summe vom 1. Kind? Was genau ist der Geschwisterbonus? LG und danke
Hallo, nach den letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit Basis-EG und mit MG werden rausgenommen. Liebe Grüße NB
malini
Es wird, wenn du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst, das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Die Monate mit Elterngeld im 1. Jahr werden mit dem Lohn von vor der ersten Schwangerschaft ersetzt. Der Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld, was dazugerechnet wird (bis das erste Kind 3 ist). Mindestens gibt es 75 Euro Bonus.
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