Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich hätte da 2 Fragen an sie. Ich bin in der 30 SSW und werde alleinerziehend sein. Da ich nicht von Sozialhilfe leben möchte, werde ich nebenbei wieder arbeiten gehen. Meine Mutter wohnt gegenüber und passt dann auf meinen Sohn auf. 1) Würde mir Wohngeldbeihilfe zustehen? Ich würde, wenn ich die 19 Std./Woche arbeiten gehe, ca. 1600 brutto verdienen. Wird das Erziehungsgeld, Unterhaltszahlung und Kindergeld mit eingerechnet? Wenn mir welches zustünde, in welches Höhe wäre es ungefair (Altbau mit Heizung, ca. 48qm) 2) Darf ich als Alleinerziehende auch evtl. mehr als 19 Std/Woche arbeiten gehe. Pro Familia meinte ja, ich sei ein Härtfall. Wo kann ich das zum gegebenen Zeitpunkt beantragen? Danke für ihre Antwort Claudi
Liebe Claudi, In § 15 BErzGG ist eine Ausnahme für Härtefälle nicht vorgesehen und ich kann dazu in keinem meiner Kommentare eine Regelung finden. Ich gehe also davon aus, daß eine Ausnahme nicht vorgesehen ist. Für Nordrhein-Westfalen ist als oberste Behörde das Landesversorgungsamt zuständig, dort kann man Ihnen verbindliche Antwort geben, Tel. 0251-4911, ansonsten können Sie sich an das Versorgungsamt in Köln, Tel. 0221-77830 helfen. N. Bader
Mitglied inaktiv
Claudi, die Wohngeldberechnung ist relativ kompliziert, es werrden aber alle Einkünfte zur Berechnung herangezogen (also auch Unterhalt usw.). Ausführlicher beschrieben sind die Granzen unter http://www.pnp.de/magazin/ratg/103.htm Tschüss, Anke
Nachtrag: eine Härtefall-Regelung gibt es gem. § 1 Abs. 7 S. 1 BErzGG nur im Zusammenhang mit EGeld, wonach alleinerziehende Mütter auch Anspruch auf EG haben, obwohl sie voll erwerbstätig sind und eine volle Erwerbstätigkeit für eine angemessene Sicherung der wirtschaftlichen Sicherung der Famlielie erforderich ist. Ist zwar die Schiene EG, nicht EU, kann Ihnen aber vielleicht trotzdem weiter helfen, weil das Ergebnis u.U. ja das gleiche ist. N. BAder
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