Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten im unbezahlten Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeiten im unbezahlten Urlaub

Mitglied inaktiv

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Ich bin bis Ende Mai im unbezahlten Urlaub. Jetzt habe ich an meinem Wohnort eine Halbtagsstelle gefunden, die ich am 1.4. antreten könnte. Da die Kündigungsfrist für meine alte Stelle schon abgelaufen ist, könnte ich nur noch einen Auflösungsvertrag machen, dem mein alter AG sehr wahrscheinlich auch zustimmen würde, da er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann. Mein neuer AG hat mir nun angeboten, die Monate April und Mai als Probezeit zu machen und - falls alles gut läuft - danach den Auflösungsvertrag zu machen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Meine Frage nun: 1) geht das rein rechtlich, im unbezahlten Urlaub mit Lohnsteuerkarte bei einem anderen AG zu arbeiten und 2) brauche ich dazu die Erlaubnis meines alten AG? Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was hat das mit dem Thema r-u-b zu tun? Bitte lesen Sie die Hinweise und wenden Sie sich an meine entgeltliche e-mail. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich bin nach meinem Erziehungsurlaub in Absprache mit meinem AG in unbezahlten Urlaub gegangen, um mein Kind in den Kindergarten eingewöhnen zu können und da schon damals absehbar war, dass es mit Teilzeit schwierig werden könnte. Ich bin also sozusagen im "verlängerten Erziehungsurlaub". Das hat es mit rund-ums-baby zu tun.


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