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Hallo, ich bin im 2. Erziehungsjahr- nun habe ich die Möglichkeit bei einer Firma in der Nähe für 10 Stunden zu "jobben". Muß ich meinen "richtigen" Arbeitgeber informieren? Danke für die Antwort Keksi
Mitglied inaktiv
Nach dem BundeserziehungsgeldGesetz muß Deineigentlicher AG der Tätigkeit bei dem anderen AG sogar zustimmen. Désirée
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Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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