moony1
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit bis Oktober. Mitte/Ende November fängt der neue Mutterschutz an. Ich hätte noch extrem viel Resturlaub und müsste nur 6 Tage arbeiten, um wieder im Mutterschutz zu sein. Bei der letzten Schwangerschaft hatte ich ein BV, was mir eventuell auch bei dieser Schwangerschaft blüht. Was macht denn monetär mehr Sinn? 1) ich gehe normal arbeiten und "spare" den Urlaub auf. 2) ich nehme den Urlaub und meine Gynäkologin schreibt mich die 6 Tage krank 3) Angenommen ich rutsche im Oktober ins BV. Ist es dann ein großer Nachteil für mich in punkto Mutterschaftsgeld und später das Elterngeld? Mein Arbeitgeber "drängt" mich schon etwas, dass es für ihn sich nicht unbedingt "lohnen" würde, falls ich arbeiten kommen würde. Viele Grüße, Moony1
Hallo, die Frage stellt sich nicht. Wenn Sie krank sind, geht das vor. Ansonsten entscheidet der Arzt über ein BV. Sie haben keine Einflussmöglickeit, ohne sich strafbar zu machen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Das kann man sich doch nicht aussuchen! Krankgeschrieben wird man bei Krankheit - nicht weil es ev. praktisch ist. Ins Beschäftigungsverbot "rutscht" man nicht, sondern es wird erteilt, wenn der Arbeitsplatz nicht ohne Gefahr für Mutter oder Kind zu gestalten ist.
Mitglied inaktiv
1. Urlaub sollte genommen werden, wenn möglich. 2. Wer nicht krank IST, kann auch nicht krankgeschrieben werden - diese Option ist völlig abwegig. 3. Ob BV oder nicht, entscheidet entweder der Arbeitgeber oder der Arzt. Dafür müssen handfeste Gründe vorliegen. 4. Das Drängen des Arbeitgebers ist nicht dein Problem, es ist seins.
moony1
Ich möchte hier nicht meine unzähligen Erkrankung während meiner ersten Schwangerschaft offenbaren. Nur soviel sollte gesagt sein, Gründe, mich ins bv zu schicken oder krank zu schreiben gibt es viele! Auch habe ich keinen 08/15 Bürojob!!! Von daher verbitte ich mir jegliche Anfeindungen derart. Es geht bei meiner frage darum, was für unsere Familie vorteilhafter wäre.
Sternenschnuppe
Eine AU geht immer vor. Wenn Du krank bist dann ist das so. Wir reden ja über nur 6 Tage und nicht 6 Monate.
moony1
Was meinst du mit AU?
Sternenschnuppe
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Krankmeldung. Es macht finanziell keinen Unterschied zum BV und ist immer angebracht bei den Dingen die Du aufzählst.
Mitglied inaktiv
Warum Anfeindungen? Es geht um Fakten. Ob du arbeitsfähig bist, oder nicht, entscheidet allein der Arzt. Auch über individuelle BVs entscheidet allein der Arzt. Es gibt da kein Mitspracherecht vom Patienten, und es gibt keine Auswahlmöglichkeiten. Die sind vom Gesetz nicht vorgesehen.
moony1
Uriah, wäre ich nicht in ez, wäre ich erstmal krank geschrieben. Reicht dir das? Wenn du unbedingt was schreiben möchtest, dann bitte auch zu meiner Frage, was sinniger ist. Danke!
Mitglied inaktiv
Moony, wenn du krank geschrieben wärst, und auch im Oktober noch wärst, dann erübrigt sich doch deine Frage. Im übrigen habe ich Punkt für Punkt auf deine Fragen geantwortet. Du hast gefragt - wenn du keine Antworten möchtest, musst du nicht fragen. Wenn du fragst, musst du auch mit unerwarteten Antworten rechnen. Warum eigentlich so zickig?
SumSum076
Naja, es klingt schon so als wolltest du dir das aussuchen. "Was macht denn monetär mehr Sinn? " Du selbst nennst es als Option, dass du normal arbeiten kannst (unter Punkt 1) Dann bietest du selbst eine unlautere Option unter Nummer 2, wo du absichtlich Urlaub einreichen, aber dann die Urlaubstage wieder gutschreiben lassen möchtest, weil dich deine Gynäkologin krank schreibt. Bei BV unter Option 3 steht nicht die Frage, ob das BV gesundheitlich notwendig ist, du beschränkst dich auf deinen finanziellen Vor-/Nachteil... Wenn du ehrlich wärst...würdest du bei deinem AG für die paar Tage Urlaub einreichen und dann sehen, was kommt. Gäbe es dann Gründe für ein BV, dann wirst du es bekommen. Gleiches gilt für eine Krankschreibung. Ansonsten hast du halt eben ein paar Tage Urlaub. Gruß Sabine
moony1
In meiner Überschrift steht es doch schon:was macht mehr sinn!? Und ja natürlich bin ich auf meinen monetären Vorteil aus! Wer wäre/ist es denn nicht? Deswegen habe ich hier die frage gestellt, um sie von profis, die sich mit Elterngeld und dergleichenaauskennen, beantworten zu lassen. Was ist daran so schlimm?
Mitglied inaktiv
Beim Mutterschutz geht es nicht in erster Linie um monetäre Vorteile abzuschöpfen, sondern um den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mutter und Kind. Das ist der vorrangige Zweck, und das allein macht Sinn.
moony1
Uriah, die moralkeule kannst du gerne woanders schwingen. Ich hab keine Lust mehr auf so einen blöden quatsch! Ich hoffe, dass Frau bader noch antworten kann, ohne dass sie Angst hat vor moraler Ächtung!
Mitglied inaktiv
Eine weitere Option hast Du vergessen. Dein AG kann dich selbstverständlich bezahlt auch von sich aus freistellen. Wenn er eigentlich mit dir nichts anfangen kann für die paar Tage steht ihm dieser Weg offen. Sich "aussuchen" ob BV oder AU ist schon recht wie grenzwertig. Entweder Du bist krank, dann greift die Krankschreibung über den Arzt. Oder Du bist nicht krank, dann musst Du eben mit Urlaub überbrücken. Zumal Du ja auch noch neuen Urlaub im Mutterschutz erwirbst. Sollten die Voraussetzungen eines BV greifen - was man sich nun wirklich nicht aussuchen kann - dann muss man eben schauen ob der Arzt oder der AG dieses ausstellen. je nachdem ob eben gesundheitlich oder beruflich. Krankschreibung steht allerdings über jedem BV. Für das Elterngeld ist alles egal, ebenso wegen Mutterschutz. Ausnahme wäre lediglich, wenn eine Krankschreibung länger wie 6 Wochen dauert und nicht schwangerschaftsbedingt wäre. Oder im Fall der Freistellung das diese unbezahlt erfolgt, wo von ich dringend abrate.
Sternenschnuppe
Frau Bader ist Uriah gewöhnt *g* Einfach ignorieren, auch PN's , sie will immer das letzte Wort haben und selbstverständlich haben alle anderen Unrecht. Auch Richter ( in vergangenen Posts ) Wie oben genannt, schau wie es dann ist, dann hast Du entweder eine AU ( keine Nachteile ) oder nimmst die paar Tage Urlaub ( auch keine Nachteile fürs Elterngeld ) , Dein Chef hat doch schon signalisiert dass er das begrüßt. Ein BV ist zumindest bei Deinen Andeutungen nicht angezeigt weil die gesundheitlichen Gründe von Dir selbst überwiegen. Alles Gute.
moony1
Vielen Dank für die Antworten!!!! Mit dieser Information kann ich ja dann beruhigt sein, egal was noch passiert. :)
Mitglied inaktiv
Und nun? Frau Bader hat genau das geantwortet was ich auch geschrieben habe.
Mitglied inaktiv
Und sie hat sogar noch eins drauf gegeben: wenn Sie darauf Einfluß nehmen wollten, könnten Sie sich sogar strafbar machen.
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