Mitglied inaktiv
hallo frau bader. heute wurde mir ein aufhebungsvertrag angeboten, den ich auch annehmen würde. ich wäre dann noch für 3 monate bei meinem arbeitgeber freigestellt, würde weiter normales gehalt erhalten. nun ist die sache, dass mein mann und ich uns in der kinderplanung befinden. ich weiß also nicht ob es diesen monat evtl schon geklappt hat. Was passiert wenn ich den aufhebungsvertrag zum 30.6. nächste woche unterschreibe und dann feststelle schwanger zu sein? wo bekomme ich sonst geld her für die zeit der schwangerschaft und auch die elternzeit? bitte helfen sie mir, es bedrückt mich sehr!!!
Hallo, Sie müssen sich jetzt drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden. Dort werden sich zwei Fragen stellen: Werden Sie gesperrt und wie wird die Abfindung angerechnet? Das ist ja nicht unser Thema hier, viele Infos finden Sie hier: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Alg.html#tocitem1 Ansonsten bekommen Sie Arbeitslosengeld 1 bis zum Beginn des Mutterschutzes und dann Leistungen von der Krankenkasse. Elterngeld bekommen Sie auch, dies berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, jeder Monat mit Arbeitslosengeld 1zählt als Monat mit 0 Euro Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, bist du arbeitslos und kannst zunächst von der Abfindung leben. Die Sperre beim Arbeitsamt beträgt 3 Monate, dann kannst du ALG 1 bekommen. Sonst bekommst du Geld, wenn du bei einem andern Arbeitgeber arbeitest. Die Schwangerschaft würde nichts daran ändern. Der Aufhebungsvertrag ist gültig. Ist ein ziemlich ungünstiges Timing, den Arbeitsvertrag aufzuheben und gleichzeitig schwanger zu werden. Besser wäre, bei einer neuen Stelle mindestens mal gut eingearbeitet zu sein.
Mitglied inaktiv
ja ich werde es auch nicht weiter versuchen, aber falls es schon passiert ist ist es so. noch ist der vertrag nicht unterschrieben. bis 30.6. istv es ja noch mein arbeitgeber, nach einer kündigung hat man 2 wochen zeit eine schwangerschaft zu melden und die kündigung muss zurückgezpgen werden wenn man zum kündigungszeitpunkt schon schwanger war. wie sieht das denn aus wenn sich herausstellt, das ich einen aufhebungsvertrag unterschrieben habe, und dies nur getan habe weil ich von der Schwangerschaft noch nichts wusste? lässt dich der dann rückgängig machen?
Mitglied inaktiv
ein aufhebungsvertrag ist keine kündigung, m.e. schützt dich eine schwangerschaft nicht. pacta sunt servanda.... du MUSST ja auch keinen aufhebungsvertrag unterschreiben. warte halt noch 2 wochen, dann solltest du sicher wissen ob du schwanger bist oder?
Mitglied inaktiv
Eien Aufhebung ist aber keine Kündigung. Bei einer Aufhebung verzichtest Du bewusst auf all diesen Schutz - die kann nicht mehr rückgängig gemacht werden oder nur extrem schwer. Eine Schwangerschaft wäre jedenfalls kein Grund gegen die Auflösung vorgehen zu können. Gegen eine Kündigung durch den Ag könntest du dagegen vorgehen. Kündigst Du selbst, ist es wie bei der Auflösung Dein Problem.
Mitglied inaktiv
Ein Auflösungsvertrag ist KEINE Kündigung, sondern die Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen. Nein, die Aufhebung ist nicht rückgängig zu machen. Und was heißt "nicht von der Schwangerschaft wußte", gleichzeitig bemüht ihr euch schwanger zu werden. Aber die Konsequenz, wenn du jetzt doch bei dem alten Arbeitgeber bleiben willst, ist selbstverständlich, dass du dann auch weiter arbeitest. Das sollte dir auch klar sein.
Philomena0303
Mal völlig egal ob du schwanger bist, es ist doch nicht sinnvoll, seinen Job aufzugeben, wenn man noch nichts Neues hat. Warum will der AG euer Arbeitsverhältnis beenden?
Mitglied inaktiv
danke euch. jetzt werde ich es ja nicht mehr versuchen, aber falls es schon geklappt hat kann ich derzeit noch nichts davon wissen. das meinte ich damit. werde mir überlegen ob ich unterschreibe. wird ja eh noch 1-2 wochen dauern bis ich den vertrag dann habe zum unterschreiben. Erstmal meine entscheodung mitteilen, dann mit dem vertrag zur MAV,... noch eine Frage die aufgekommen ist. Es wäre dann ja eine unwiederrufliche freistellung. Dürfte ich in dieser Zeit in den Urlaub fahren etc? Habe etwas gebucht wo ich eigentlich Urlaub für beantragen sollte/wollte. war mit der teamleitung besprochen.
Mitglied inaktiv
vor einem jahr wurde meine gruppe in der ich gearbeitet habe aufgelöst. seitdem wurde ich hin und her geschickt, immer dahin wo gerade etwas frei war (verschiedene bereiche). in dem bereich wo ich nun bin ist als einziges etwas frei. dort komme ich nicht zurecht, komme nicht in die arbeitsabläufe rein etc und vor allem hat sich das team mehrfach beschwert ohne mir etwas zu sagen. er meint jetzt es wäre das beste wenn wir uns trennen, da der bereich nichts für mich ist. Ich möchte da eigentlich auch nur noch weg, da ich mich ziemlich wertlos fühle. In meinem Job gibt es zum Glück relativ viele stellen zu besetzen.
Mitglied inaktiv
Wenn beide Seiten mit dem Arbeitsverhältnis unzufrieden sind, ist es wohl das beste, sich zu trennen. Wenn du dabei auch noch 3 Monate Abfindung erhältst, ist das ein attraktives Angebot, finde ich.
Mitglied inaktiv
Es ist keine Freistellung, es ist das Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn du arbeitslos bist, kannst du tun und lassen was du willst, solange dir das Arbeitsamt keine Vorschriften macht. Solltest du die Auflösung unterschreiben, melde das bitte baldmöglichst beim Arbeitsamt, um wieder vermittelt werden zu können und ggf. auch wegen Leistungsbezug.
Mitglied inaktiv
Der Auflösung aber traf wäre ja erst zum 30.6. und bis dahin stellt mich mein Arbeitgeber frei um mir eine neue stelle zu suchen und nicht ins Team zurück zu müssen. Ab dann bin ich erst arbeitslos wenn ich nichts finde. Daher die Frage ob ich vor Ort bleiben muss oder auch in Urlaub darf.
Mitglied inaktiv
Den Urlaubsanspruch hast du ja auf jeden Fall bis 30.6., also einen halben Jahresurlaub und den kannst du abfeiern. Was die Freistellung für die übrige Zeit betrifft, das ist eine Frage der Absprache.
Mitglied inaktiv
ok danke. dann werde ich das klären. aber bei einer unwiederruflichen freistellung werden sie mich ja nicht auffordern doch zur arbeit zu kommen. ich spreche es an.
Mitglied inaktiv
Danke. Mit dem Arbeitsamt stehe ich bereits in Kontakt. Aufhebungsvertrag noch nicht erhalten, aber schon freigestellt. Heute morgen habe ich nun einen leicht positiven SS test gehabt. Kann ich mich jetzt weigern den Vertrag zu unterschreiben und habe die normalen rechte? Also Kündigung Schatz etc?
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