diwo75
Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem mittelständischen Industrieunternehmen. Meine Elternzeit (2 Jahre) endet im November. Hatte vor der Elternzeit eine 35h-Woche. Würde gerne nur noch 30h gehen. Das muss die Firma glaub ich nicht gewähren oder? Neue Mitarbeiter werden nur noch mit 40h Verträgen eingestellt. Und sie wollen nach und nach die Mitarbeiter alle auf 38,5 oder 40h hochsetzen. Mich wollen sie nun auch nicht mehr 35h arbeiten lassen, sondern mind. 38,5. Dürfen sie das? Wie gesagt, mein Wunsch wäre sogar eher 30h... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Viele Grüße!
Hallo, nach der EZ gilt der alte Vertrag wieder mit 35 h, das kann man nur mit einer Änderungskündigung machen. SIe haben Anspruch auf TZ, wenn es keine wesentlichen betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen u Sie es rechtzeitig vorher beantragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also Du hast ein RECHT auf Deinen alten Vertrag, sprich gegen die 35 Stunden können sie erstmal nichts machen. Ein Recht auf 30h hast Du ggf. Hängt von der Größe des Betriebes ab etc. Musst Du mal nach TZ nach Elternzeit suchen, da findest Du viel was genau gegeben sein muss. Wegen der Umstellung auf die 38,5h müßten Sie Dir eine Änderungskündigung ausstellen, das geht jedoch frühestens am 1. Tag. Dann kannst Du immernoch entscheiden ob Du woanders hin gehen willst, oder die Änderung annimmst (auf keinen Fall direkt im Büro unterschreiben oder so - neuen Vertrag mitnehmen, in Ruhe durchlesen und mit dem alten vergleichen - nicht das noch andere Sachen geändert wurden!). LG Sabine
SumSum076
Ich empfehle dir, da mal "anzufragen" nach Teilzeit in Elternzeit. Würde für dich bedeuten, dass du das dritte Jahr Elternzeit gleich im Anschluss an das zweite nimmst. Da darfst du dann max 30 Std pro Woche machen! Wüsste nicht, was der Bertrieb dagegen sagen dürfte... Gruß Sabine
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