Rebecca1975
Guten Tag Frau Bader, ich möchte nach meiner 2 Jährigen Elternzeit die Elternzeit verlänger. Meine Tochter geht zum 01.09.2012 in die Krippe, mit Eingewöhnungzeit kann ich verraussichtlich zum 01.10.2012 wieder arbeiten. Wann und wo muss ich die Elternzeitverlängerung beantragen? Normal müßte ich Anfang Juni wieder anfangen. Kann ich auch nur die 4 Monate verlängern oder muss es dann 1 Jahr sein? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus. GLG Rebecca
Hallo, die Elternzeitverlängerung müssen Sie mit Frist sieben Wochen schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Wenn sie mindestens zwei Jahre beantragt hatten, haben sie einen Anspruch darauf. Sie können dann beliebig verlängern, am besten schreiben Sie ein Datum, damit keine Unsicherheit aufkommt. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe vor folgendem Problem: Mein Kind wurde im Oktober 2015 geboren, ich habe lediglich bis 31.12.16 Elternzeit beantragt und meinen AG angekündigt, dass ich am 1.1.17 wieder in den Betrieb zurückkehren werde. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Aus versch. Gründen muss ich aber noch weitere 2 Monate zu Hause bleiben. D ...
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Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...
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