Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, im Dezember laufen meine beantragten zwei Jahre Elternzeit aus. Ich möchte gern das dritte Jahr direkt anschliessen und weiß, dass das nur geht, wenn der AG zustimmt. Meine Frage ist nun: Wann muß ich den AG fragen? So schnell wie möglich, um fair zu sein und eine gute Chance auf Verlängerung zu haben - oder gibt es eine Frist, bis wann vor Ende um Zustimmung gebeten werden muß (z. B. sechs Wochen vor Ablauf oder so?). Vielen Dank vorab! Tini
Hallo, Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeit-gebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du vorher 2 Jahre eingereicht hast muss der Arbeitgeber dem 3. Jahr nicht zustimmen es sei denn du willst es noch eine Weile aufheben und erst im 6. oder 7. Lebensjahr nehmen, dan bedarf es der Zustimmung. Du musst lediglich 8 Wochen vor Ablauf der ersten 2 Jahre deinem Arbeitgeber mitteilen dass du das 3. Jahr gleich im Anschluß nimmst. LG
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