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Hallo Frau Bader ! Ich bin habe 3 Kinder aus erster Ehe (5 1/2 ,8 und 9 Jahre alt )! Wie ist es wenn mir etwas zustößt und die Kinder den Wunsch äußern bei meinem jetzigen Mann zu bleiben ? Hat er als Stiefvater dann die Möglichkeit die Kinder zu bekommen oder kommen sie auf jeden Fall zum leiblichen Vater ? LG Saskia
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
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