dalmiclaude
Hallo, ich gehe ab 1.9. in den Mutterschutz, mit meinem AG war es so vereinbart, das ich nach der Schutzfrist im Dez. für 10 Std.die Woche dort wieder arbeite, reduziert für drei Jahre Elternzeit. Hab dadurch keinen großen Vorteil, weil mir das Elterngeld ja dadurch auch gekürzt wird. Da mein Vertrag allerdings bis 28.2.2015 befristet ist, würde ich das in Kauf nehmen um den Job zu behalten. Mein Chef und Chefin fanden das Angebot von mir gut und meinten, Sie hätten mich auch übernommen. Alles gut soweit, bis ich heute von meiner Freundin erfuhr -die arbeitet beim Arbeitsamt, das mein Chef ab sofort eine neue Kraft sucht -genau meine Stelle! Ich habe mir die Stellenanzeige aufgerufen und es betrifft echt meine Stelle. Bin erstmal geschockt, aber nun stellen sich folgende Fragen: Wenn der Vertrag im März endet, bekomme ich dann weiterhin das Erziehungsgeld, hab dann ja ab März keinen Arbeitgeber mehr, und wo bin ich und meine Kinder (habe bereits zwei) dann versichert. Lebe mit meinem Partner zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet und er ist privat versichert. Da ich immer gearbeitet habe, war ich immer selbst Pflichtkrankenversichert. Habe diesen Job seid 2013, deshalb ist er befristet, war vorher über 20 Jahre bei einem anderen AG, da wurde die Firma aufgelöst, deshalb die neue Stelle. Ich bin total sauer und weiß gar nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll, würde am liebsten Morgen alles da hinschmeißen. Oder soll ich jetzt abwarten und mir einen neues Job suchen ab März, mich stellt doch jetzt keiner mehr ein. Bin ratlos und hoffe auf gute Tipps. Dalmiclaude
Hallo, das EG am besten splitten lassen - dann sind Sie 2 Jahre beitragsfrei versichert. Danach könenn Sie sich nur beitragsfrei weiter versichern, wenn Sie entweder dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen (das Kind betreut ist) o Ihnen H IV zusteht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Solange Du Elterngeld bekommst bist Du versichert. Also auf zwei Jahre splitten um Zeit zu gewinnen. Oder auf ein Jahr, Kinderbetreuung organisieren und dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen, dann kannst Du ALG 1 nach einem Jahr beantragen und bist auch versichert.
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