Pamella
Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Frage: Mein Arbeitsvertrag endet 3 Tage vor dem Mutterschutzbeginn. d.h der Vertrag wird auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert. Also, ich bin nur 3 Tage Arbeitslos! Nun, habe ich Anpruch auf Mutterschutzgeld? wenn ja, wer zahlt es mir und wie wird es berechnet? Vielen Dank im Voraus. Pamella
Hallo, Sie müssen sich arbeitslos melden und bekommen dann bis zum Ende des Mutterschutzes Arbeitslosengeld 1.Danach bekommen Sie kein Arbeitslosengeld 1 mehr und müssen sich um Ihre Krankenkasse kümmern. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Soweit ich weiss dann nur die 210€ von der Krankenkasse. Aber um genau die musst Du Dich kümmern. Denn die musst Du vermutlich erst einmal selbst zahlen.
CKEL0410
Die 210 kommen nicht von der kk die muss man bei einem anderem amt beantragen.
Sunny_1004
Da du während der Arbeitslosigkeit in Mutterschutz gehst, bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von deiner Krankenkasse. Dort am Besten einfach mal anrufen...
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