Hallo Frau Bader, seit Ende September befinde ich mich in Elternzeit und bekomme auch Elterngeld. Zuvor war ich regulär im Mutterschutz. In meiner Firma wird bei gutem Jahres-Umsatz eine einmalige Prämie an die Mitarbeiter ausgezahlt. Geschäftsjahresende ist immer Juli und die Prämien werden dieses Jahr im November ausgezahlt. Auch ich habe nun ein Schreiben bzgl. einer Prämienzahlung für das Geschäftsjahr 2017/2018 (Juli 2017 bis Juli 2018 - in dieser Zeit habe ich voll gearbeitet und war lediglich ab Ende Juni 2018 im Mutterschutz) bekommen, welche im November ausgezahlt werden soll. Wird diese einmalige Prämienzahlung von meinem Elterngeld abgezogen? Eigentlich darf ich ja während der Elternzeit keine Einkünfte haben aber zählt das auch wenn sich die Zahlung auf die geleistete Arbeit vor meiner Elternzeit bezieht? Ich danke Ihnen im Voraus vielmals für Ihre Antwort!
von Uschi_H am 28.11.2018, 18:36