Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird Mindestsatz des EG vom ALGII abgezogen,wenn AV im Mutterschutz endete?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wird Mindestsatz des EG vom ALGII abgezogen,wenn AV im Mutterschutz endete?

OskarsFranky

Beitrag melden

Hallo ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich werde ALG II für Alleinerziehende beziehen müssen und entbinde voraussichtlich 07/12/13. Seit dem 01/07/13-30/11/13 bin ich berufstätig und verdiene 1890 Euro brutto. Frage: Wird mir vom Jobcenter der Mindestsatz des Elterngeldes als Einkommen abgezogen, weil ich vor der Geburt des Kindes im Mutterschutzurlaub sein werde und nur einen Arbeitsvertrag bis 30/11/13 habe? Habe gehört, dass man vor der Geburt für den Mindestsatzbezug des Elterngeldes bei ALG II berufstätig gewesen sein muss und frage mich, ob der AV dann hierfür bis zum Tage der Geburt dann auch bestehen bleiben muss? Beim Jobcenter gab es hierzu keine konkrete Antwort. Danke für Antwort im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie müssen sich jetzt schon beim der Agentur für Arbeit gemeldet haben, da ihr befristeter Vertrag bald ausläuft. Dann erhalten Sie Arbeitslosengeld I bzw. Krankengeld bis zum Ende des Mutterschutzes. Das restliche Arbeitslosengeld eins können Sie dann nach der Elternzeit bekommen. In der Elternzeit können Sie Geld vom Jobcenter erhalten Liebe Grüße, NB


mirico11

Beitrag melden

Hí, ob du gearbeitet hast oder nicht ist nicht relevant ! Du bekommst trotzdem den Mindestsatz EG von 300 €, alles was drüber geht, zieht das Amt ab. So weit ich weiß, fällt allerdings das Mutterschaftsgeld weg, ab dem Tag, wo du Alg2 beziehst :( Lg


OskarsFranky

Beitrag melden

Nein - das stimmt nicht ganz. Es gibt eine neue Regelung, die besagt, dass man einen Anspruch auf den Mindestsatz hat, sollte man vor der Geburt gearbeitet haben auch bei ALG II oder den 400 Euro Jobbern z. B. allerdings steht nirgendwo wie lange vor der Geburt gearbeitet worden sein muss bzw. vielleicht ein AV noch bestehen muss, damit dieses Geld nicht entfällt. Kann mir da jemand eine aktuelle Aussage zu geben..wäre echt toll. Danke aber für die Antwort soweit ich werde nochmal nachschauen ob das tatsächlich auf ALG II auch eh ganz weg fällt. Glaube aber nicht. Wenn ja - habe ich halt Pech gehabt :-/


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...