OskarsFranky
Hallo ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich werde ALG II für Alleinerziehende beziehen müssen und entbinde voraussichtlich 07/12/13. Seit dem 01/07/13-30/11/13 bin ich berufstätig und verdiene 1890 Euro brutto. Frage: Wird mir vom Jobcenter der Mindestsatz des Elterngeldes als Einkommen abgezogen, weil ich vor der Geburt des Kindes im Mutterschutzurlaub sein werde und nur einen Arbeitsvertrag bis 30/11/13 habe? Habe gehört, dass man vor der Geburt für den Mindestsatzbezug des Elterngeldes bei ALG II berufstätig gewesen sein muss und frage mich, ob der AV dann hierfür bis zum Tage der Geburt dann auch bestehen bleiben muss? Beim Jobcenter gab es hierzu keine konkrete Antwort. Danke für Antwort im voraus.
Hallo, sie müssen sich jetzt schon beim der Agentur für Arbeit gemeldet haben, da ihr befristeter Vertrag bald ausläuft. Dann erhalten Sie Arbeitslosengeld I bzw. Krankengeld bis zum Ende des Mutterschutzes. Das restliche Arbeitslosengeld eins können Sie dann nach der Elternzeit bekommen. In der Elternzeit können Sie Geld vom Jobcenter erhalten Liebe Grüße, NB
mirico11
Hí, ob du gearbeitet hast oder nicht ist nicht relevant ! Du bekommst trotzdem den Mindestsatz EG von 300 €, alles was drüber geht, zieht das Amt ab. So weit ich weiß, fällt allerdings das Mutterschaftsgeld weg, ab dem Tag, wo du Alg2 beziehst :( Lg
OskarsFranky
Nein - das stimmt nicht ganz. Es gibt eine neue Regelung, die besagt, dass man einen Anspruch auf den Mindestsatz hat, sollte man vor der Geburt gearbeitet haben auch bei ALG II oder den 400 Euro Jobbern z. B. allerdings steht nirgendwo wie lange vor der Geburt gearbeitet worden sein muss bzw. vielleicht ein AV noch bestehen muss, damit dieses Geld nicht entfällt. Kann mir da jemand eine aktuelle Aussage zu geben..wäre echt toll. Danke aber für die Antwort soweit ich werde nochmal nachschauen ob das tatsächlich auf ALG II auch eh ganz weg fällt. Glaube aber nicht. Wenn ja - habe ich halt Pech gehabt :-/
Ähnliche Fragen
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?