OskarsFranky
Hallo ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich werde ALG II für Alleinerziehende beziehen müssen und entbinde voraussichtlich 07/12/13. Seit dem 01/07/13-30/11/13 bin ich berufstätig und verdiene 1890 Euro brutto. Frage: Wird mir vom Jobcenter der Mindestsatz des Elterngeldes als Einkommen abgezogen, weil ich vor der Geburt des Kindes im Mutterschutzurlaub sein werde und nur einen Arbeitsvertrag bis 30/11/13 habe? Habe gehört, dass man vor der Geburt für den Mindestsatzbezug des Elterngeldes bei ALG II berufstätig gewesen sein muss und frage mich, ob der AV dann hierfür bis zum Tage der Geburt dann auch bestehen bleiben muss? Beim Jobcenter gab es hierzu keine konkrete Antwort. Danke für Antwort im voraus.
Hallo, sie müssen sich jetzt schon beim der Agentur für Arbeit gemeldet haben, da ihr befristeter Vertrag bald ausläuft. Dann erhalten Sie Arbeitslosengeld I bzw. Krankengeld bis zum Ende des Mutterschutzes. Das restliche Arbeitslosengeld eins können Sie dann nach der Elternzeit bekommen. In der Elternzeit können Sie Geld vom Jobcenter erhalten Liebe Grüße, NB
mirico11
Hí, ob du gearbeitet hast oder nicht ist nicht relevant ! Du bekommst trotzdem den Mindestsatz EG von 300 €, alles was drüber geht, zieht das Amt ab. So weit ich weiß, fällt allerdings das Mutterschaftsgeld weg, ab dem Tag, wo du Alg2 beziehst :( Lg
OskarsFranky
Nein - das stimmt nicht ganz. Es gibt eine neue Regelung, die besagt, dass man einen Anspruch auf den Mindestsatz hat, sollte man vor der Geburt gearbeitet haben auch bei ALG II oder den 400 Euro Jobbern z. B. allerdings steht nirgendwo wie lange vor der Geburt gearbeitet worden sein muss bzw. vielleicht ein AV noch bestehen muss, damit dieses Geld nicht entfällt. Kann mir da jemand eine aktuelle Aussage zu geben..wäre echt toll. Danke aber für die Antwort soweit ich werde nochmal nachschauen ob das tatsächlich auf ALG II auch eh ganz weg fällt. Glaube aber nicht. Wenn ja - habe ich halt Pech gehabt :-/
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