Sheila91
Hallo nochmal, ich habe noch eine Frage bezüglich des Elterngeldantrages. Am 02.02 endet mein Mutterschutz. Ich beantrage also Elterngeld ab dem dritten Lebensmonat, der dann im Februar beginnt? Und Elterngeld wird doch jeweils zum Geburtstermin ausgezahlt? Also wenn mein Baby am 08.12. zur Welt kommt, wird immer am 08. des Monats für den jeweiligen Monat gezahlt? Dann wäre der letzte Bezug am 08.11 für den 12. Lebensmonat? D.h. aber auch im Umkehrschluss, wenn ich ab Dezember 18 arbeiten sollte und mein Gehalt erst Ende des Monats rückwirkend ausgezahlt bekomme, dass ich den Dezember überbrücken muss? Wenn ich im November schon meine 4 Wochen Resturlaub nehmen würde, um das zu umgehen, würde es ja wahrscheinlich wieder ans Elterngeld angerechnet werden? Vielen Dank.
Hallo, es wird am Anfang des Monats bezahlt, normalerweise muss man aber einige Monate warten, bis es zur ersten Auszahlung kommt. Und ja, den Dezember müssen Sie dann überbrücken. Liebe Grüße NB
malini
Ja, das Elterngeld wird im Voraus bezahlt - allerdings hast du dadurch auch eine Überschneidung mit dem Mutterschaftsgeld und kannst dir ja da was weglegen, wenn es im Dezember sonst knapp werden könnte. Du bekommst ja 12 Monate Geld (8 Wochen Mutterschaftsgeld und 10 Monate EG).
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