Daschulka
Hallo ich bekomme gerade ALGII und hab gerade erfahren das mir das Elterngeld angerechnet wird. Ist da nicht so das man 100€ Freibetrag hat also wenn ich für 2 Jahre ´a 150€ beantrage das mir nur 50€ angerechnet wird??? Danke voraus .
Hallo, Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig, also auch in Höhe des Mindestbetrages von 300,00 Euro, als Einkommen angerechnet. Wurde im Bemessungszeitraum Einkommen erzielt, wird ein Freibetrag gewährt, der sich an am Elterngeld-Netto orientiert. Einen Elterngeldfreibetrag erhalten alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen monatlichen (Netto)Einkommen vor der Geburt des Kindes, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. In Höhe des Freibetrages bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung. Beispiel: Das durchschnittliche (Netto)Erwerbseinkommen -z.B. aus Minijob- beträgt im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor Geburt des Kindes 160 Euro. Elterngeld steht in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro zu. Der Elterngeldfreibetrag beträgt somit 160 Euro. Die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II wäre auf 140 Euro vermindert. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Seit wenn bekommst Du ALG II ? Ist das Elterngeld erarbeitet ?
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