Soe2501
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst ein frohes neues Jahr. :) Bis zum 15.04.2015 befinde ich mich im Mutterschutz und gehe im Anschluss in Elternzeit. Wegen eines BV seit Feststellung der Schwangerschaft konnte ich meinen Urlaub bis dato nicht nehmen. Mein befristeter Vertrag endet am 31.05.2015 mitten in der Elternzeit und laut Aussage meines AG kann er auch erst dann meinen ganzen Resturlaub aus 2014 und 2015 ausbezahlen. Wird diese Auszahlung dann auf mein Elterngeld als Einnahme angerechnet? Muss ich mit finanziellen Einbußen rechnen? Gibt es diesbezüglich ein Gesetz o.ä.? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das ist eine Einmalzahlung, die wird nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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